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Insolvenzprofil
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Die integrierte Planung der technischen Gebäudeausrüstung für Bauwerke aller Art und der Vertrieb aller in diesem Zusammenhang stehenden Wirtschaftsgüter, Dienst- sowie Ver- und Entsorgungsleistungen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ottensmeier Ingenieure GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Paderborn hat angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 06.03.2025. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen nach Zustellung bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingelegt werden muss.
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