Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRA 11245
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
P & M Handels GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRA 11245
EUID
DER2713.HRA11245
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
72 IN 15/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp
Adresse
Alter Fischmarkt 21, 48143 Münster
Telefon
0251/396385-70
Termine & Fristen
Eröffnung
08.01.2026 , 12:28 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.03.2026
Berichtstermin
01.04.2026
Forderungsanmeldefrist
28.04.2026
Berichtstermin
19.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der P & M Handels GmbH & Co. KG ist am 08.01.2026 um 12:28 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag der Schuldnerin ist am 13.03.2025 bei Gericht eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger ist bis zum 11.03.2026 bzw. nachfolgend bis zum 28.04.2026 gesetzt. Der ursprüngliche Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, war der 01.04.2026. Dieser Termin ist jedoch aufgehoben und neu bestimmt auf den 19.05.2026, da versehentlich die Veröffentlichung des ersten Beschlusses unterblieben ist. Die Tabelle mit den Forderungen, die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 05.05.2026 zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 15/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 11245 eingetragenen P & M Handels GmbH & Co. KG, Sessendrupweg 54, 48161 Münster, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Münste…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 15/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 11245 eingetragenen P & M Handels GmbH & Co. KG, Sessendrupweg 54, 48161 Münster, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 19402 eingetragene PM Verwaltungs GmbH, Sessendrupweg 54, 48161 Münster, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Amir Said Awad, Carl-Neuendorff-Weg 48 , 48161 Münster,
Geschäftszweig: ---
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 08.01.2026, um 12:28 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.03.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Alter Fischmarkt 21, 48143 Münster, Telefon: 0251/396385-70, Fax: 025139638579.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.03.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 01.04.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (hier: die gerichtliche Geltendmachung und der Abschluss von Vergleichen in Bezug auf Ansprüche gegen die Geflügelhof Gerd-J. Meyer GmbH & Co. KG.).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 18.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
72 IN 15/25
Amtsgericht Münster, 07.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 15/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 11245 eingetragenen P & M Handels GmbH & Co. KG, Sessendrupweg 54, 48161 Münster, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregist…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 15/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 11245 eingetragenen P & M Handels GmbH & Co. KG, Sessendrupweg 54, 48161 Münster, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 19402 eingetragene PM Verwaltungs GmbH, Sessendrupweg 54, 48161 Münster, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Amir Said Awad, Carl-Neuendorff-Weg 48 , 48161 Münster,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Alter Fischmarkt 21, 48143 Münster
wird der mit Beschluss vom 08.01.2026 anberaumte Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht aufgehoben und neu bestimmt auf den
19.05.2026.
Forderungen sind bis zum 28.04.2026 anzumelden.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 05.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Gründe:
Da versehentlich die Veröffentlichung des Beschlusses unterblieben ist, war ein neuer Stichtag anzuberaumen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
72 IN 15/25
Amtsgericht Münster, 07.04.2026
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