Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
pack zu Möbel-SB GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Kölner Straße 60-72, 57518 Betzdorf
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 6451
EUID
DET2214V.HRB6451
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Betzdorf
Aktenzeichen
11 IN 30/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.04.2026 , 09:44 Uhr
Eröffnung
01.07.2026 , 10:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.08.2026
Berichtstermin
22.09.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
22.09.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit SB-Möbeln sowie Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen neu zu errichten, bestehende zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen und sämtliche einschlägigen Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der pack zu Möbel-SB GmbH in Betzdorf ist am 17.04.2026 um 09:44 Uhr mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens sowie der Bestellung von Rechtsanwalt Dr. Markus Rödder zum vorläufigen Insolvenzverwalter verbunden worden. Der Schuldner wird aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Am 24.06.2026 wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der pack zu Möbel-SB GmbH, Betzdorf, ist am 17.04.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung und der Bestellung von Rechtsanwalt Dr. Markus Rödder zum vorläufigen Insolvenzverwalter eingeleitet worden. Am 24.06.2026 wurde dem vorläufigen Verwalter zusätzlich die Einzelerm…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der pack zu Möbel-SB GmbH, Betzdorf, ist am 17.04.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung und der Bestellung von Rechtsanwalt Dr. Markus Rödder zum vorläufigen Insolvenzverwalter eingeleitet worden. Am 24.06.2026 wurde dem vorläufigen Verwalter zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt. Das Hauptinsolvenzverfahren ist am 01.07.2026 eröffnet worden; Dr. Markus Rödder ist als Insolvenzverwalter bestätigt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 10.08.2026 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen sowie zur Entscheidung über die Person des Verwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses ist für den 22.09.2026 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 30/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der pack zu Möbel-SB GmbH, Kölner Straße 60-72, 57518 Betzdorf (AG Montabaur, HRB 6451), vertr. d.: 1. Lars Gerhards, Kirchen, (Geschäftsführer), 2. Michael Pagnia, Betzdorf, (Geschäftsführer), ist am 17.04.2026 um 09:44 Uhr die vorläufige Verwaltung des …
11 IN 30/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der pack zu Möbel-SB GmbH, Kölner Straße 60-72, 57518 Betzdorf (AG Montabaur, HRB 6451), vertr. d.: 1. Lars Gerhards, Kirchen, (Geschäftsführer), 2. Michael Pagnia, Betzdorf, (Geschäftsführer), ist am 17.04.2026 um 09:44 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Markus Rödder, Molzbergstrasse 1, 57518 Betzdorf, Tel.: 02741-9340-0, Fax: 02741-9340-22 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 17.04.2026
Hinweise zum Datenschutz:
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 30/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der pack zu Möbel-SB GmbH, Kölner Straße 60-72, 57518 Betzdorf (AG Montabaur, HRB 6451), vertr. d.: 1. Lars Gerhards, Kirchen, (Geschäftsführer), 2. Michael Pagnia, Betzdorf, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 1…
11 IN 30/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der pack zu Möbel-SB GmbH, Kölner Straße 60-72, 57518 Betzdorf (AG Montabaur, HRB 6451), vertr. d.: 1. Lars Gerhards, Kirchen, (Geschäftsführer), 2. Michael Pagnia, Betzdorf, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 17.04.2026 um 09:44 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Betzdorf, 24.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 30/26 : Über das Vermögen der pack zu Möbel-SB GmbH, Kölner Straße 60-72, 57518 Betzdorf (AG Montabaur, HRB 6451), vertr. d.: 1. Lars Gerhards, Kirchen, (Geschäftsführer), 2. Michael Pagnia, Betzdorf, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2026 um 10:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist:…
11 IN 30/26 : Über das Vermögen der pack zu Möbel-SB GmbH, Kölner Straße 60-72, 57518 Betzdorf (AG Montabaur, HRB 6451), vertr. d.: 1. Lars Gerhards, Kirchen, (Geschäftsführer), 2. Michael Pagnia, Betzdorf, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2026 um 10:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Markus Rödder, Molzbergstrasse 1, 57518 Betzdorf, Tel.: 02741-9340-0, Fax: 02741-9340-22.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Betzdorf ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 10.08.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 22.09.2026, 10:00 Uhr, Saal 109 (1.Etage), Amtsgerichtsgebäude, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 01.07.2026
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agbd.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
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