Einstellung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 764513
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Insolvenzprofil
paeDOC AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Mühlstraße 7/2, 73252 Lenningen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 764513
EUID
DEB8534.HRB764513
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
16 IN 41/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli
Adresse
Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
27.08.2024
Festsetzung Vergütung
26.01.2026
Einstellung
26.01.2026
Masseunzulänglichkeit
02.03.2026
Widerspruchsfrist
26.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Abrechnung, Strukturierung von Arztpraxen, betriebswirtschaftliche Beratung- Personal und Beratung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der paeDOC AG ist beim Amtsgericht Stuttgart unter dem Aktenzeichen 16 IN 41/23 anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli, hat am 02.03.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Das Verfahren ist daraufhin beim Amtsgericht Esslingen als Insolvenzgericht weitergeführt worden. Am 26.01.2026 hat das Gericht die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Im selben Beschluss wurde die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten hatten bis zum 26.03.2026 Gelegenheit, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung und die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens einzureichen. Eine vorherige Bekanntmachung vom 24.07.2024 betraf die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen bis zum 27.08.2024. Da Masseunzulänglichkeit festgestellt wurde und keine Zahlung an Gläubiger erfolgt, ist das Verfahren mit der beabsichtigten Einstellung verbunden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der paeDOC AG ist beim Amtsgericht Stuttgart unter dem Aktenzeichen 16 IN 41/23 anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli, hat am 02.03.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Das Verfahren ist daraufhin beim Amtsgericht Ess…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der paeDOC AG ist beim Amtsgericht Stuttgart unter dem Aktenzeichen 16 IN 41/23 anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli, hat am 02.03.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Das Verfahren ist daraufhin beim Amtsgericht Esslingen als Insolvenzgericht weitergeführt worden. Am 26.01.2026 hat das Gericht die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Im selben Beschluss wurde die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 26.03.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung und die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens vorzulegen. Eine vorherige Bekanntmachung vom 24.07.2024 regelte bereits die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen bis zum 27.08.2024. Da Masseunzulänglichkeit festgestellt wurde und keine Masse für eine Verteilung vorhanden ist, erfolgt keine Zahlung an die Insolvenzgläubiger. Das Verfahren ist mit der Anzeige der Masseunzulänglichkeit und der Anordnung der schriftlichen Prüfung im Hinblick auf die Einstellung als beendet anzusehen.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der paeDOC AG ist beim Amtsgericht Esslingen anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli hat am 02.03.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Zuvor hatte das Gericht am 26.01.2026 die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der paeDOC AG ist beim Amtsgericht Esslingen anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli hat am 02.03.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Zuvor hatte das Gericht am 26.01.2026 die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters beschlossen. Im selben Beschluss wurden Fristen für den schriftlichen Prüfungstermin nach § 211 InsO sowie für Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung bis zum 26.03.2026 gesetzt. Zudem wurde eine nachträgliche Forderungsanmeldung vom 24.07.2024 geprüft, wobei die Widerspruchsfrist bis zum 27.08.2024 lief. Da Masseunzulänglichkeit festgestellt ist, erfolgt keine Zahlung an die Insolvenzgläubiger.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der paeDOC AG ist beim Amtsgericht Stuttgart unter dem Aktenzeichen 16 IN 41/23 anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli, hat am 02.03.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Das Verfahren ist daraufhin beim Amtsgericht Ess…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der paeDOC AG ist beim Amtsgericht Stuttgart unter dem Aktenzeichen 16 IN 41/23 anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli, hat am 02.03.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Das Verfahren ist daraufhin beim Amtsgericht Esslingen eingestellt. Im Laufe des Verfahrens wurden verschiedene Forderungsanmeldungen geprüft. So erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen bis zum 27.08.2024 im schriftlichen Verfahren. Später wurde die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung für das schriftliche Verfahren angekündigt. Beteiligt hatten sich bis zum 26.03.2026 die Gelegenheit, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens einzureichen. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 26.01.2026 festgesetzt. Da Masseunzulänglichkeit festgestellt wurde, erfolgt keine Zahlung an die Insolvenzgläubiger.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der paeDOC AG ist beim Amtsgericht Stuttgart unter dem Aktenzeichen 16 IN 41/23 anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli, hat am 02.03.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Das Verfahren ist daraufhin beim Amtsgericht Ess…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der paeDOC AG ist beim Amtsgericht Stuttgart unter dem Aktenzeichen 16 IN 41/23 anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli, hat am 02.03.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Das Verfahren ist daraufhin beim Amtsgericht Esslingen als Insolvenzgericht weitergeführt worden. Am 26.01.2026 hat das Gericht die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Im selben Datum wurde bekanntgegeben, dass die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren erfolgen. Die Beteiligten hatten bis zum 26.03.2026 Gelegenheit, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens einzureichen. Zuvor, am 24.07.2024, war bereits die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 27.08.2024 bestand. Da Masseunzulänglichkeit festgestellt wurde und keine Masse für eine Verteilung vorhanden ist, erfolgt keine Zahlung an die Insolvenzgläubiger. Das Verfahren ist mit der beabsichtigten Einstellung nach § 211 InsO abgeschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
16 IN 41/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
paeDOC AG, Mühlstraße 7/2, 73252 Lenningen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 764513
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Abrechnung, Strukturierun…
16 IN 41/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
paeDOC AG, Mühlstraße 7/2, 73252 Lenningen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 764513
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Abrechnung, Strukturierung von Arztpraxen, betriebswirtschaftliche Beratung- Personal und Beratung.
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hat der Insolvenzverwalter am 02.03.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 03.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
16 IN 41/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
paeDOC AG, Mühlstraße 7/2, 73252 Lenningen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 764513
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Abrechnung, Strukturierun…
16 IN 41/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
paeDOC AG, Mühlstraße 7/2, 73252 Lenningen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 764513
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Abrechnung, Strukturierung von Arztpraxen, betriebswirtschaftliche Beratung- Personal und Beratung.
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringen
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 15.01.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 22.907,56 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 20 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 15.01.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 20 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 26.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
16 IN 41/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
paeDOC AG, Mühlstraße 7/2, 73252 Lenningen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 764513
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Abrechnung, Strukturierun…
16 IN 41/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
paeDOC AG, Mühlstraße 7/2, 73252 Lenningen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 764513
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Abrechnung, Strukturierung von Arztpraxen, betriebswirtschaftliche Beratung- Personal und Beratung.
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1. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.03.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 26.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
16 IN 41/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
paeDOC AG, Mühlstraße 7/2, 73252 Lenningen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 764513
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Abrechnung, Strukturierun…
16 IN 41/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
paeDOC AG, Mühlstraße 7/2, 73252 Lenningen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 764513
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Abrechnung, Strukturierung von Arztpraxen, betriebswirtschaftliche Beratung- Personal und Beratung.
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1. Die Prüfung der bis 27.08.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.08.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 24.07.2024
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