Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pala Gastro GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 214786
EUID
DEP2305.HRB214786
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
905 IN 18/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf
Adresse
Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover
Telefon
0511 626287-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.01.2025 , 15:51 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 16.01.2025 ist das Amtsgericht Hannover in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Pala Gastro GmbH, vertreten durch Christoph Kahle, auf Antrag der Schuldnerin tätig geworden. Das Gericht hat die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin getroffen. Zugleich ist Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin sind fortan nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Pala Gastro GmbH werden aufgefordert, Leistungen nur unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin sowie gegebenenfalls auch Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung mit der sofortigen Beschwerde beim Amtsgericht Hannover angehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 18/25 - 6 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Pala Gastro GmbH, Grossbuchholzer Straße 9, 30655 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 214786), vertr. d.: Christoph Kahle, Malwine-Enckhausen-Weg 9a, 30457 Hannover, (Geschäftsführer), ist am 16.01.2025 um 15:51 Uhr die vorläufige Verwaltung…
905 IN 18/25 - 6 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Pala Gastro GmbH, Grossbuchholzer Straße 9, 30655 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 214786), vertr. d.: Christoph Kahle, Malwine-Enckhausen-Weg 9a, 30457 Hannover, (Geschäftsführer), ist am 16.01.2025 um 15:51 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511 626287-0, Fax: 0511 626287-10 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 16.01.2025
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