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Insolvenzprofil
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Entwicklung, Herstellung, Vertrieb, Montage von sowie Handel mit und Service für Maschinen und Anlagen für die Papier erzeugende und artverwandte Industrie sowie Maschinen und Anlagen in den Bereichen Oberflächentechnik, Umwelt- und Energietechnik.
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der PAMA GmbH erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO (Tabellenblattnummer 11, 12) im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 27.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erfolgt, gelten als festgestellt.
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