Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Papadopoulos, Panagiotis
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Neuss HRA 6323
EUID
DER1102.HRA6323
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 14/20
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Berichtstermin
15.05.2024
Stellungnahmefrist
19.02.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Panagiotis Papadopoulos, Inhaber der Firma Kordt Autolackierbetrieb, ist eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer ist als Insolvenzverwalter bestellt und übt sein Amt seit dem 06.02.2020 aus. Im Verfahrensverlauf wurde ein auf den 11.04.2024 bestimmter schriftlicher Berichts- und Prüfungsstichtag wegen fehlender öffentlicher Bekanntmachung auf den 15.05.2024 vertagt. Später, am 26.02.2025, hat das Amtsgericht Düsseldorf die weitere Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Festsetzung der Vergütung basiert auf dem Wert der Insolvenzmasse bzw. einem Schätzwert bei Verfahrensaufhebung oder -einstellung. Es wurden Hinweise zur Berechnung der Regelvergütung sowie eines vergütungsabhängigen Pauschsatzes für Auslagen gegeben. Gegen die Vergütungsfestsetzung steht die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen statthaft.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Panagiotis Papadopoulos ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 501 IN 14/20 anhängig. Der auf den 11.04.2024 bestimmte Berichts- und Prüfungsstichtag wurde wegen fehlender öffentlicher Bekanntmachung auf den 15.05.2024 vertagt. Rechtsanwalt Dr. Gregor B…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Panagiotis Papadopoulos ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 501 IN 14/20 anhängig. Der auf den 11.04.2024 bestimmte Berichts- und Prüfungsstichtag wurde wegen fehlender öffentlicher Bekanntmachung auf den 15.05.2024 vertagt. Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer ist als Insolvenzverwalter bestellt und hat sein Amt seit dem 06.02.2020 inne. Im Februar 2025 wurde die weitere Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Im Januar 2025 erfolgte die Anordnung der Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren, wobei den Beteiligten bis zum 19.02.2025 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde. Laut dem Schlussverzeichnis vom 08.01.2025 beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 83.452,72 EUR. Es steht kein verteilungsfähiger Massebestand zur Verfügung, woraufhin die Schlussverteilung erfolgt ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 14/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Panagiotis Papadopoulos, Friedensstr. 32, 41564 Kaarst, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Neuss unter HRA 6323 eingetragenen Firma Kordt Autolackierbetrieb, Dyckhofstr. 6, 41460 Neuss
wird der auf den…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 14/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Panagiotis Papadopoulos, Friedensstr. 32, 41564 Kaarst, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Neuss unter HRA 6323 eingetragenen Firma Kordt Autolackierbetrieb, Dyckhofstr. 6, 41460 Neuss
wird der auf den 11.04.2024 bestimmte schriftliche Berichts- und Prüfungsstichtag wegen fehlender öffentlicher Bekanntmachung
vertagt auf den 15.05.2024.
501 IN 14/20
Amtsgericht Düsseldorf, 10.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 14/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Panagiotis Papadopoulos, geboren am 11.05.1974, Friedensstr. 32, 41564 Kaarst, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Neuss unter HRA 6323 eingetragenen Firma Kordt Autolackierbetrieb, Dyckhofstr. 6, 41460…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 14/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Panagiotis Papadopoulos, geboren am 11.05.1974, Friedensstr. 32, 41564 Kaarst, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Neuss unter HRA 6323 eingetragenen Firma Kordt Autolackierbetrieb, Dyckhofstr. 6, 41460 Neuss
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf
werden die weitere Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
G r ü n d e
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 06.02.2020 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 04.12.2024 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Darüber hinaus sind die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagenfestzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
501 IN 14/20
Amtsgericht Düsseldorf, 26.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 14/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Panagiotis Papadopoulos, Friedensstr. 32, 41564 Kaarst, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Neuss unter HRA 6323 eingetragenen Firma Kordt Autolackierbetrieb, Dyckhofstr. 6, 41460 Neuss
erfolgt die Schl…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 14/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Panagiotis Papadopoulos, Friedensstr. 32, 41564 Kaarst, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Neuss unter HRA 6323 eingetragenen Firma Kordt Autolackierbetrieb, Dyckhofstr. 6, 41460 Neuss
erfolgt die Schlussverteilung nach dem Schlusstermin durch den Insolvenzverwalter.
Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 83.452,72 EUR.
Ein verteilungsfähiger Massebestand steht nicht zur Verfügung.
Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
501 IN 14/20
Amtsgericht Düsseldorf, 08.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 14/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Panagiotis Papadopoulos, Friedensstr. 32, 41564 Kaarst, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Neuss unter HRA 6323 eingetragenen Firma Kordt Autolackierbetrieb, Dyckhofstr. 6, 41460 Neuss
wird der Schluss…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 14/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Panagiotis Papadopoulos, Friedensstr. 32, 41564 Kaarst, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Neuss unter HRA 6323 eingetragenen Firma Kordt Autolackierbetrieb, Dyckhofstr. 6, 41460 Neuss
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 19.02.2025 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
a.
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
b.
Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung; falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu machen (§§ 289, 290)
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 aus.
501 IN 14/20
Amtsgericht Düsseldorf, 08.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 14/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Panagiotis Papadopoulos, Friedensstr. 32, 41564 Kaarst, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Neuss unter HRA 6323 eingetragenen Firma Kordt Autolackierbetrieb, Dyckhofstr. 6, 41460 Neuss
wird die Durchfü…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 14/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Panagiotis Papadopoulos, Friedensstr. 32, 41564 Kaarst, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Neuss unter HRA 6323 eingetragenen Firma Kordt Autolackierbetrieb, Dyckhofstr. 6, 41460 Neuss
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300 Abs.1; 5 Abs. 2 InsO).
Die Laufzeit der Abtretungserklärung des Schuldners, die sog. Wohlverhaltenszeit, ist am 06.02.2026 abgelaufen.
Über die Restschuldbefreiung ist daher gemäß der Entscheidung des BGH vom 03.12.2009 (IX ZB 247/08) bereits vor Beendigung des Hauptverfahrens zu entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 19.08.2026. Falls die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt werden soll, muss der Antrag einschließlich der Unterlagen zur Glaubhaftmachung der Versagungsgründe dem Gericht fristgerecht vorliegen.
501 IN 14/20
Amtsgericht Düsseldorf, 22.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.