Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pape Ingenieurbau GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
An der Diemel 37, 34431 Marsberg
Handelsregister
Amtsgericht Arnsberg HRA 8573
EUID
DER1901.HRA8573
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
21 IN 32/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Wilfried Pohle
Adresse
Bahnstraße 1, 34431 Marsberg
Termine & Fristen
Antragseingang
23.02.2024
Eröffnung
30.12.2024 , 09:56 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.02.2025
Niederlegung Unterlagen
18.02.2025
Prüfungstermin
18.03.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pape Ingenieurbau GmbH & Co. KG ist am 30.12.2024 um 09:56 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung wurde von einer Gläubigerin gestellt, die am 23.02.2024 bei Gericht eingegangen war. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Wilfried Pohle ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.02.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Gläubiger haben unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie in Anspruch nehmen. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 18.03.2025. Bis zu diesem Termin können schriftliche Stellungnahmen bei Gericht eingereicht werden. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 18.02.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 32/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 8573 eingetragenen Pape Ingenieurbau GmbH & Co. KG, An der Diemel 37, 34431 Marsberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftender Gesellschafterin, die M. Pape Verwaltungs GmbH, Marsberg …
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 32/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 8573 eingetragenen Pape Ingenieurbau GmbH & Co. KG, An der Diemel 37, 34431 Marsberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftender Gesellschafterin, die M. Pape Verwaltungs GmbH, Marsberg (Amtsgericht Arnsberg HRB 13418), diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Josef Pape, An der Diemel 37, 34431 Marsberg
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.12.2024, um 09:56 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Wilfried Pohle, Bahnstraße 1, 34431 Marsberg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.02.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 18.03.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- zur Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 18.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 402 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
21 IN 32/24
Arnsberg, 30.12.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 32/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 8573 eingetragenen J. Pape Ingenieurbau GmbH & Co. KG, An der Diemel 37, 34431 Marsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Josef …
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 32/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 8573 eingetragenen J. Pape Ingenieurbau GmbH & Co. KG, An der Diemel 37, 34431 Marsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Josef Pape, An der Diemel 37, 34431 Marsberg
ist am 17.09.2024, um 13:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Wilfried Pohle, Bahnstraße 1, 34431 Marsberg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
21 IN 32/24
Amtsgericht Arnsberg, 17.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 32/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
ET Wakofix Montagebau GmbH & Co. KG, Leipziger Straße 160, 34123 Kassel
- Gläubigerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Burkhard Siebert, Max-Planck-Str. 16 a, 34131 Kassel
gegen
die im Handelsregister des Amtsgerichts Arns…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 32/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
ET Wakofix Montagebau GmbH & Co. KG, Leipziger Straße 160, 34123 Kassel
- Gläubigerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Burkhard Siebert, Max-Planck-Str. 16 a, 34131 Kassel
gegen
die im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 8573 eingetragene Pape Ingenieurbau GmbH & Co. KG, An der Diemel 37, 34431 Marsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Josef Pape, An der Diemel 37, 34431 Marsberg
- Schuldnerin -
werden die Beschlüsse vom 29.04.2024 und 17.09.2024 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Firma der Schuldnerin nicht J. Pape Ingenieurbau GmbH Co KG, sondern Pape Ingenieurbau GmbH Co KG lautet.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist für die Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, § 319 III ZPO InsO; § 569 ZPO gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Arnsberg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts einzulegen.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Arnsberg, 17.09.2024
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