Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Paper Tech Germany GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Thüringen
Adresse
Gartenstraße 31, 07333 Unterwellenborn OT Birkigt
Handelsregister
Amtsgericht Jena HRB 516230
EUID
DEY1206.HRB516230
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
8 IN 97/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Bleek
Adresse
Große Allee 1 A, 07407 Rudolstadt
Telefon
03672 318767
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.05.2026 , 10:30 Uhr
Erledigungserklärung Gläubigerin
01.06.2026
Aufhebung vorläufiger Maßnahmen
04.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung von Papiertrinkhalmen und Verpackungsmaterial einschließlich Vertrieb sowie alle Tätigkeiten, die dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paper Tech Germany GmbH wurde durch den Antrag auf Eröffnung eingeleitet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Jena (HRB 516230). Zur Sicherung des Schuldnervermögens hat das Amtsgericht Gera am 07.05.2026 um 10:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Michael Bleek zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Es wurde die Zustimmungsbedürftigkeit von Verfügungen der Schuldnerin gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet. Die antragstellende Gläubigerin hat am 01.06.2026 die Hauptsache für erledigt erklärt. Daraufhin hat das Amtsgericht Gera am 04.06.2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung, die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung sowie die Zustimmungsbedürftigkeit von Verfügungen aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 97/26
In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Paper Tech Germany GmbH, OT Birkigt, Gartenstraße 31, 07333 Unterwellenborn, vertreten durch den Geschäftsführer Željko Ševerdija
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 516230
- Schuldnerin -
Beschluss:
Z…
8 IN 97/26
In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Paper Tech Germany GmbH, OT Birkigt, Gartenstraße 31, 07333 Unterwellenborn, vertreten durch den Geschäftsführer Željko Ševerdija
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 516230
- Schuldnerin -
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 07.05.2026 um 10:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Michael Bleek, Große Allee 1 A, 07407 Rudolstadt, Telefon: 03672 318767, Telefax: 03672 318769, Email: info@sbf-inso.de.
Es wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Gera
Rudolf-Diener-Straße 1
07545 Gera
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 07.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 97/26
In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Paper Tech Germany GmbH, OT Birkigt, Gartenstraße 31, 07333 Unterwellenborn, vertreten durch den Geschäftsführer Željko Ševerdija
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 516230
- Schuldnerin -
Nachdem die …
8 IN 97/26
In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Paper Tech Germany GmbH, OT Birkigt, Gartenstraße 31, 07333 Unterwellenborn, vertreten durch den Geschäftsführer Željko Ševerdija
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 516230
- Schuldnerin -
Nachdem die antragstellende Gläubigerin am 01.06.2026 die Hauptsache für erledigt erklärt hat, werden die mit Beschluss vom 07.05.2026 angeordnete einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gem. § 21 InsO, die mit Beschluss vom 07.05.2026 angeordnete Zustimmungsbedürftigkeit von Verfügungen der Schuldnerin gem. § 21 InsO und die mit Beschluss vom 07.05.2026 angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung gem. § 21 InsO aufgehoben.
Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 04.06.2026
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