Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 37027
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Parade GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Saarwerdenstraße 8, 40547 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 37027
EUID
DER1101.HRB37027
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 68/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Martin Lambrecht
Adresse
Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Prüfungstermin
03.06.2025
Fristende Stellungnahme
18.09.2025
Prüfungstermin
13.10.2025
Einstellung
05.03.2026 , 15:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Alle Leistungen, die mit dem Betrieb eines Architekturbüros im weitesten Sinne verbunden sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Parade GmbH ist die Masseunzulänglichkeit festgestellt worden. Nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Martin Lambrecht wurde die Einstellung des Verfahrens angeordnet. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 1.412.564,79 EUR, wobei für die Verteilung aktuell ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung steht. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt, sofern weitere Massezuflüsse erfolgen. Ein Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen ist auf den 13.10.2025 festgesetzt. Die Einstellung des Verfahrens nach § 211 InsO wurde am 05.03.2026 um 15:00 Uhr beschlossen.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Parade GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Martin Lambrecht hat die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Das Gericht hat die Vollstreckung wegen Masseverbindlichkeiten untersagt und die Durchführung der Anhörung im schriftlichen Verfahren angeordnet…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Parade GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Martin Lambrecht hat die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Das Gericht hat die Vollstreckung wegen Masseverbindlichkeiten untersagt und die Durchführung der Anhörung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten konnten bis zum 18.09.2025 Stellung zu den Punkten nehmen. Nach Verwertung des Vermögens und Zustimmung zur Schlussverteilung wurde festgestellt, dass keine weiteren Massezuflüsse erfolgen. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger belaufen sich auf 1.412.564,79 EUR, während für die Verteilung kein Betrag zur Verfügung steht. Das Verfahren ist am 05.03.2026 um 15:00 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 68/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 37027 eingetragenen Parade GmbH, Saarwerdenstraße 8, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Dipl-Ing. Christoph Parade
wird heute, am 05…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 68/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 37027 eingetragenen Parade GmbH, Saarwerdenstraße 8, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Dipl-Ing. Christoph Parade
wird heute, am 05.03.2026, um 15:00 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Auf die Nutzungspflicht nach § 130d ZPO wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
501 IN 68/23
Amtsgericht Düsseldorf, 05.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 68/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 37027 eingetragenen Parade GmbH, Saarwerdenstraße 8, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Dipl-Ing. Christoph Parade
ist bei Gerich…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 68/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 37027 eingetragenen Parade GmbH, Saarwerdenstraße 8, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Dipl-Ing. Christoph Parade
ist bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO).
Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Durchführung der Anhörung der Beteiligten wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 18.09.2025 zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung und zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- zu eventuell nicht verwerteten Massegegenständen
Falls durch weitere Einnahmen die Masseunzulänglichkeit beseitigt wird, wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Schlussrechnung sowie der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters und das Schlussverzeichnis sowie ein Verzeichnis der Massegläubiger sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
501 IN 68/23
Amtsgericht Düsseldorf, 24.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 68/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 37027 eingetragenen Parade GmbH, Saarwerdenstraße 8, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Dipl-Ing. Christoph Parade
hat das Gerich…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 68/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 37027 eingetragenen Parade GmbH, Saarwerdenstraße 8, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Dipl-Ing. Christoph Parade
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt, soweit weitere Massezuflüsse erfolgen.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.412.564,79 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
501 IN 68/23
Amtsgericht Düsseldorf, 24.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 68/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 37027 eingetragenen Parade GmbH, Saarwerdenstraße 8, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Dipl-Ing. Christoph Parade
wird angeordne…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 68/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 37027 eingetragenen Parade GmbH, Saarwerdenstraße 8, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Dipl-Ing. Christoph Parade
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
501 IN 68/23
Amtsgericht Düsseldorf, 22.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 68/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 37027 eingetragenen Parade GmbH, Saarwerdenstraße 8, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Dipl-Ing. Christoph Parade
wird das Entge…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 68/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 37027 eingetragenen Parade GmbH, Saarwerdenstraße 8, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Dipl-Ing. Christoph Parade
wird das Entgelt des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Lambrecht, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf wie folgt festgesetzt:
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von
Endbetrag
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener/pauschaler Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 16.07.2025 verwiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
501 IN 68/23
Amtsgericht Düsseldorf, 21.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 68/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 37027 eingetragenen Parade GmbH, Saarwerdenstraße 8, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Dipl.-Ing. Christoph Parade
Insolvenzverw…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 68/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 37027 eingetragenen Parade GmbH, Saarwerdenstraße 8, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Dipl.-Ing. Christoph Parade
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Martin Lambrecht, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf
werden die Vergütung und die Auslagen des/der Insolvenzverwalter/s/in wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Der/die Insolvenzverwalter/in hat Anspruch auf Vergütung für seine/ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 20.04.2018 verwiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
501 IN 68/23
Amtsgericht Düsseldorf, 21.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 68/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 37027 eingetragenen Parade GmbH, Saarwerdenstraße 8, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Dipl-Ing. Christoph Parade
wird angeordne…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 68/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 37027 eingetragenen Parade GmbH, Saarwerdenstraße 8, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Dipl-Ing. Christoph Parade
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.06.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
501 IN 68/23
Amtsgericht Düsseldorf, 29.04.2025
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