Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PARALO UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Saarstraße 33, 54290 Trier
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 45197
EUID
DET2408V.HRB45197
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Trier
Aktenzeichen
IN 97/24
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jakob Joeres
Kanzlei
RAe Diesel & Partner mbB-Zweigniederlassung
Adresse
Bahnhofsplatz 8, 54292 Trier
Telefon
0651 99496141
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
12.08.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.09.2024
Prüfungstermin
10.10.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Vertrieb von Software und Logistik-Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PARALO UG ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Paul Calvin Linus Wolf teilt mit, dass die Summe der festgestellten Forderungen 122.762,62 EUR beträgt. Der für die Verteilung verfügbare Betrag beläuft sich auf 899,52 EUR. Die Bekanntgabe erfolgt durch das Amtsgericht Trier am 22.05.2026.
Originalbekanntmachung · Nachtragsverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PARALO UG ist am 12.08.2024 um 10:00 Uhr vom Amtsgericht Trier eröffnet worden. Rechtsanwalt Jakob Joeres ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 27.09.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag,…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PARALO UG ist am 12.08.2024 um 10:00 Uhr vom Amtsgericht Trier eröffnet worden. Rechtsanwalt Jakob Joeres ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 27.09.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 10.10.2024. In einer späteren Mitteilung vom 22.05.2026 teilt der Insolvenzverwalter mit, dass die Summe der festgestellten Forderungen 122.762,62 EUR beträgt und die Summe des für die Verteilung verfügbaren Betrages 899,52 EUR beträgt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 97/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PARALO UG, Saarstraße 33, 54290 Trier (AG Wittlich, HRB 45197), vertr. d.: Paul Calvin Linus Wolf, Zurmaiener Straße 153a, 54292 Trier, (Geschäftsführer), teilt der Insolvenzverwalter mit: Die Summe der festgestellten Forderungen beträgt 122.762,62 EUR, die S…
23 IN 97/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PARALO UG, Saarstraße 33, 54290 Trier (AG Wittlich, HRB 45197), vertr. d.: Paul Calvin Linus Wolf, Zurmaiener Straße 153a, 54292 Trier, (Geschäftsführer), teilt der Insolvenzverwalter mit: Die Summe der festgestellten Forderungen beträgt 122.762,62 EUR, die Summe des für die Verteilung verfügbaren Betrages beträgt 899,52 EUR.
Amtsgericht Trier, 22.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 97/24: Über das Vermögen der PARALO UG, Saarstraße 33, 54290 Trier (AG Wittlich, HRB 45197), vertr. d.: Paul Calvin Linus Wolf, Zurmaiener Straße 153a, 54292 Trier, (Geschäftsführer), ist am 12.08.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jakob Joeres, RAe Dies…
23 IN 97/24: Über das Vermögen der PARALO UG, Saarstraße 33, 54290 Trier (AG Wittlich, HRB 45197), vertr. d.: Paul Calvin Linus Wolf, Zurmaiener Straße 153a, 54292 Trier, (Geschäftsführer), ist am 12.08.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jakob Joeres, RAe Diesel & Partner mbB-Zweigniederlassung, Bahnhofsplatz 8, 54292 Trier, Tel.: 0651 99496141, Fax: 0651 1469320, E-Mail: info@ra-diesel.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 27.09.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 10.10.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (27.09.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (10.10.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 12.08.2024
Hinweise zum Datenschutz:
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