Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pasta Basta GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 25069
EUID
DEH1101.HRB25069
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
517 IN 7/20
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Christina Keane
Termine & Fristen
Beschlussdatierung
25.07.2024
Prüfungstermin
25.09.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pasta Basta GmbH ist anhängig. Im Rahmen des Verfahrens ist die vorläufige Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Christina Keane, bestellt. Das Insolvenzgericht hat die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt, wobei sich die Berechnungsgrundlage auf einen Betrag von 24.784,54 Euro beläuft. Die Vergütung beträgt 25 % des Berechnungswertes. Zudem wurden die Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgestellt. Ein besonderer Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen ist für den 25.09.2024 angesetzt. Widersprüche gegen die Forderungstabelle sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 25.07.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 517 IN 7/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Pasta Basta GmbH, Langenstr. 2-4, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 25069 HB),
vertreten durch:
Stefan Schröder, Torgauer Str. 18, 28215 Bremen, (Liquidator),
wird…
Amtsgericht Bremen 25.07.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 517 IN 7/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Pasta Basta GmbH, Langenstr. 2-4, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 25069 HB),
vertreten durch:
Stefan Schröder, Torgauer Str. 18, 28215 Bremen, (Liquidator),
wird die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christina Keane festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich die vorläufige Insolvenzverwalterin in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 24.784,54. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Hiervon erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin 25 %, § 63 Abs. 3 InsO
Nach ihrer Wahl kann die vorläufige Insolvenzverwalterin gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Insolvenzverwalterin, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
517 IN 7/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pasta Basta GmbH, Langenstr. 2-4, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 25069 HB), vertr. d.: Stefan Schröder, Torgauer Str. 18, 28215 Bremen, (Liquidator), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 25.09.2024 geprüft.
Widersprüche…
517 IN 7/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pasta Basta GmbH, Langenstr. 2-4, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 25069 HB), vertr. d.: Stefan Schröder, Torgauer Str. 18, 28215 Bremen, (Liquidator), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 25.09.2024 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 25.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
517 IN 7/20: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pasta Basta GmbH, Langenstr. 2-4, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 25069 HB), vertr. d.: Stefan Schröder, c/o Kleiner Ratskeller GmbH, Hinter dem Schütting 11, 28195 Bremen, (Liquidator), ist von der Insolvenzverwalterin …
517 IN 7/20: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pasta Basta GmbH, Langenstr. 2-4, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 25069 HB), vertr. d.: Stefan Schröder, c/o Kleiner Ratskeller GmbH, Hinter dem Schütting 11, 28195 Bremen, (Liquidator), ist von der Insolvenzverwalterin ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 15.07.2026
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