Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pasticcino GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Friedrich-Wilhelm-Platz 14, 52062 Aachen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 19723
EUID
DER3101.HRB19723
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
91 IN 224/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Winfried Bongartz
Adresse
Vaalser Straße 299, 52074 Aachen
Telefon
0421/46303850
Termine & Fristen
Beschluss
14.08.2025
Eröffnung und vorläufige Maßnahmen
15.10.2025 , 08:42 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines gastronomischen Gewerbes, der Betrieb eines Eiscafés, der Im- und Export von Lebensmitteln aller Art sowie damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen und Tätigkeiten. Im Rahmen des Gesellschaftszwecks ist die Gesellschaft berechtigt, sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu beteiligen, für diese Geschäfte zu führen, sie zu erwerben oder Zweigniederlassungen zu errichten. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Abschluss aller Geschäfte, die den Zweck des Unternehmens zu fördern geeignet sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pasticcino GmbH ist am 15.10.2025 durch das Amtsgericht Aachen eröffnet worden. Mit dem Eröffnungsbeschluss sind vorläufige Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt André Seckler bestellt worden. Die Schuldnerin darf über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Den Drittschuldnern ist das Zahlungsverbot auferlegt worden, und es sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagt worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Am 14.08.2025 war ein Beschluss ergangen, der im weiteren Verfahren fortgilt. Später ist Rechtsanwalt André Seckler verstorben. An seiner Stelle ist Rechtsanwalt Winfried Bongartz als neuer vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Der neue Verwalter hat den Auftrag erhalten, Zustellungen an Drittschuldner durchzuführen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 224/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 19723 eingetragenen Pasticcino GmbH, Friedrich-Wilhelm-Platz 14, 52062 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Gesellschafter Herrn Domenico Pelle,
Geschäftszweig:…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 224/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 19723 eingetragenen Pasticcino GmbH, Friedrich-Wilhelm-Platz 14, 52062 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Gesellschafter Herrn Domenico Pelle,
Geschäftszweig: gastronomischer Betrieb
ist der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt André Seckler verstorben.
Es wird an seiner Stelle Rechtsanwalt Winfried Bongartz, Vaalser Straße 299, 52074 Aachen, Tel.: 0421/46303850 bestellt.
Im Übrigen gilt der Beschluss vom 14.08.2025 fort.
Falls der vorläufige Insolvenzverwalter den Auftrag nicht binnen vier Wochen vollständig erfüllen kann, ist dem Gericht ein Zwischenbericht zu erstatten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 23 Abs. 1 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 21 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
91 IN 224/25
Amtsgericht Aachen, 14.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 224/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 19723 eingetragenen Pasticcino GmbH, Friedrich-Wilhelm-Platz 14, 52062 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Gesellschafter Herrn Domenico Pelle,
Geschäftszweig:…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 224/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 19723 eingetragenen Pasticcino GmbH, Friedrich-Wilhelm-Platz 14, 52062 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Gesellschafter Herrn Domenico Pelle,
Geschäftszweig: gastronomischer Betrieb
ist am 15.10.2025, um 08:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt André Seckler, Vaalser Str. 299, 52074 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
91 IN 224/25
Amtsgericht Aachen, 15.10.2025
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