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Insolvenzprofil
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Verwaltung eigenen Vermögens, Personalvermittlung, Auftragsvermittlung (im Personalbereich) sowie gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie alle damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paterek Services GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren vorgesehen. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 12.0eb.2024 Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht zu erheben. Das Gericht beabsichtigt zudem, über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters zu entscheiden, wobei der Schuldner und die Gläubiger vor dieser Entscheidung zu hören sind. Einwendungen oder Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung können bis einschließlich zwei Wochen nach Veröffentlichung vorgebracht werden.
Originalbekanntmachung
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