Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Paul Albrecht Speditionsgesellschaft mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 17512
EUID
DEG1103.HRB17512
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 159/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt André Binder
Adresse
Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin
Termine & Fristen
Eröffnung
24.02.2026 , 13:22 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.04.2026
Einsichtnahme
21.04.2026
Prüfungstermin
19.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paul Albrecht, Speditionsgesellschaft mit beschränkter Haftung ist am 24.02.2026 um 13:22 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt André Binder ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.04.2026 bei dem Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann elektronisch erfolgen. Der Berichts- und Prüfungsstichtag ist am 19.05.2026. Bis zu diesem Tag müssen schriftliche Widersprüche gegen Forderungen oder Anträge zur Beschlussfassung beim Insolvenzgericht eingehen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 21.04.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Eröffnungsbeschluss ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paul Albrecht, Speditionsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Seeweg 12, 12529 Schönefeld, wurde am 24.02.2026, um 13:22 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt André Binder, Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin. Forderungen d…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paul Albrecht, Speditionsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Seeweg 12, 12529 Schönefeld, wurde am 24.02.2026, um 13:22 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt André Binder, Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.04.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle und die Anmel-dungsunterlagen werden spätestens ab dem 21.04.2026 zur Einsicht der Be-teiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Dienstag, 19. Mai 2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 24. Februar 2026, Az.: 63 IN 159/25
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