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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paulicks Aufmöbler GmbH ist am 18.6.2024 um 09:53 Uhr eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert bestellt worden. Es sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden: Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Er ist ermächtigt, Auskünfte über die Vermögenslage der Schuldnerin bei Dritten einzuholen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt worden. Das Verfahren ist im Stadium der vorläufigen Maßnahmen und des vorläufigen Insolvenzverfahrens.
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