Vorläufiges Insolvenzverfahren Hessen HRB 10314

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Pedilay Care GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Landsberger Straße 398, 81241 München
Handelsregister
Amtsgericht Gießen HRB 10314
EUID
DEM1406.HRB10314

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
3248/22
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl
Adresse
Nymphenburger Straße 5, 80335 München

Termine & Fristen

Festsetzung Vergütung
09.01.2026

Gegenstand des Unternehmens

Die Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb und die Lizensierung von medizinischen Gebrauchsartikeln, insbesondere Erzeugnisse aus Vliesmaterialien, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pedilay Care GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Hannes Weiland, ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Gießen, die Registernummer lautet HRB 10314. Im Verfahren ist der Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Am 12.11.2025 hat der vorläufige Insolvenzverwalter einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und der zu erstattenden Auslagen gestellt. Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 09.01.2026 die Vergütung und die Auslagen festgesetzt. Als Bemessungsgrundlage für die Vergütung wurde ein Vermögenswert in Höhe von 422.454,05 EUR zugrunde gelegt. Die Regelvergütung wurde auf 11.622,75 EUR festgesetzt, wobei eine Erhöhung des Regelsatzes um 97 % aufgrund von Mehraufwand bei der Betriebsfortführung, arbeitsrechtlichen Besonderheiten, mehreren Betriebsstätten und Sanierungsbemühungen als gerechtfertigt angesehen wurde. Die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % wurde hinzugefügt. Zudem wurde eine Auslagenpauschale festgesetzt. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurde gestattet, einen bestimmten Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

1500 IN 3248/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Pedilay Care GmbH, Landsberger Straße 398, 81241 München, vertreten durch den Geschäftsführer Weiland Hannes Registergericht: Amtsgericht Gießen Register-Nr.: HRB 10314 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insol…

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