Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pegasus Logistik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 19688
EUID
DEU1206.HRB19688
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1203 IN 1941/11
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Heike Richter
Termine & Fristen
Eröffnung
07.09.2011
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pegasus Logistik GmbH ist am 07.09.2011 eröffnet worden. Das Amtsgericht Chemnitz hat auf Antrag vom 31.03.2026 die Vergütung des Insolvenzverwalters sowie Auslagen und Umsatzsteuer festgesetzt. Die Teilungsmasse beträgt XXXX EUR, woraus sich eine Regelvergütung ergibt. Für die Nachtragsverteilung besteht ein Vergütungsanspruch in der festgesetzten Höhe. Gegen die Entscheidung steht die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 1203 IN 1941/11
In dem eingestellten Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pegasus Logistik GmbH, Dr.-Robert-Koch-Straße 15, 09217 Burgstädt,
vertreten durch die Geschäftsführerin Heike Richter
Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit folgende Vergütung antr…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 1203 IN 1941/11
In dem eingestellten Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pegasus Logistik GmbH, Dr.-Robert-Koch-Straße 15, 09217 Burgstädt,
vertreten durch die Geschäftsführerin Heike Richter
Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit folgende Vergütung antragsgemäß festgesetzt:
Vergütung
XXXX EUR
Auslagen
XXXX EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
XXXX EUR
Gesamtbetrag
XXXX EUR
in Worten
XXXX EUR
Gründe:
Das Verfahren wurde am 07.09.2011 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 31.03.2026 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO. Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt XXXX EUR. Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von XXXX EUR. Nach § 203 InsO und § 6 Abs. 1 S. 1 InsVV bestimmt das Gericht nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls, ob und in welcher Höhe Nachtragsverteilungen besonders vergütet werden. Für die Nachtragsverteilung besteht nach Ansicht des Gerichts ein Vergütungsanspruch in festgesetzter Höhe. Aufgrund der Umstände hält das Gericht die Festsetzung einer Vergütung in Höhe von XXXX für angemessen (vgl. Münchner Kommentar zur InsVV, § 6 Rn. 5 und Haarmeyer/Wutzke/Förster, Handbuch zur InsO, § 8 Rn. 120). An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
oder bei dem
Landgericht Chemnitz
Hohe Straße 19/23
09112 Chemnitz
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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