Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PEGO CLEAN Sanitär- und Gebäudereinigung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 11789
EUID
DER2713.HRB11789
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
81 IN 46/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Herrn Gospodin Marinov
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
26.04.2024 , 08:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PEGO CLEAN Sanitär- und Gebäudereinigung GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Münster hat einen Termin für eine Gläubigerversammlung bestimmt, die am 26.04.2024 stattfinden wird. In dieser Versammlung soll über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters beschlossen werden, insbesondere über den Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs zur endgültigen Abgeltung einer Klageforderung in Höhe von 20.000,00 € im Verfahren vor dem OLG Hamm. Die Gläubigerversammlung dient der Beschlussfassung gemäß §§ 160, 161 InsO. Sollte keine stimmberechtigte Gläubigerin oder kein stimmberechtigter Gläubiger teilnehmen, gilt die Zustimmung zu den besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters automatisch als erteilt. Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 46/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 11789 eingetragenen PEGO CLEAN Sanitär- und Gebäudereinigung GmbH, Raiffeisenstraße 5, 48161 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gospodin Marinov…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 46/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 11789 eingetragenen PEGO CLEAN Sanitär- und Gebäudereinigung GmbH, Raiffeisenstraße 5, 48161 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gospodin Marinov,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Harnischmacher Löer Wensing PartG mbB, Hafenweg 8, 48155 Münster
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs in dem Verfahren vor dem OLG Hamm - I-27 U 75/23 - zur endgültigen Abgeltung der Klageforderung durch Zahlung eines Betrages von 20.000,00 €, bestimmt auf
Freitag, 26.04.2024, 08:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
81 IN 46/20
Amtsgericht Münster, 11.04.2024
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