Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Peil Transporte GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Röntgenstraße 10, 47167 Duisburg
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 20068
EUID
DER1202.HRB20068
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 1401/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Tanja Bückmann
Adresse
Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.06.2025 , 11:27 Uhr
Eröffnung
22.10.2025 , 10:50 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.12.2025
Einsichtnahme Unterlagen
23.12.2025
Prüfungstermin
20.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Güterkraftverkehrs im Nah-, Fern- und internationalem Verkehr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Peil Transporte GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 20068, sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Am 18.06.2025 wurde die Rechtsanwältin Tanja Bückmann zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 22.10.2025 aufgrund eines Antrags der Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Rechtsanwältin Tanja Bückmann ist als Insolvenzverwalterin bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 09.12.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 20.01.2026. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 23.12.2025 zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1401/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 20068 eingetragenen Peil Transporte GmbH, Röntgenstraße 10, 47167 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Peil, und Herrn Wal…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1401/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 20068 eingetragenen Peil Transporte GmbH, Röntgenstraße 10, 47167 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Peil, und Herrn Waldemar Peil,
ist am 18.06.2025, um 11:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 1401/25
Amtsgericht Duisburg, 18.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1401/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 20068 eingetragenen Peil Transporte GmbH, Röntgenstraße 10, 47167 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Peil und Herrn Waldemar Peil,
wird wegen Zahlungsunfähi…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1401/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 20068 eingetragenen Peil Transporte GmbH, Röntgenstraße 10, 47167 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Peil und Herrn Waldemar Peil,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 22.10.2025, um 10:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.06.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.12.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 20.01.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert.
Die Insolvenzverwalterin hat beantragt, die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu folgenden besonders bedeutsamen Rechtshandlungen einzuholen (§ 160 InsO):
"Die stimmberechtigten Gläubiger stimmen der Klageerhebung und gegebenenfalls der Beilegung in Form eines Vergleichs im Rahmen der Geltendmachung sämtlicher in Betracht kommender Ersatzansprüche wegen ausgebrachter Vollstreckungsmaßnahmen gem. § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO zu."
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) der Insolvenzverwalterin bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 23.12.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C202 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
National-Bank AG, IBAN DE02360200300009035361, BIC NBAGDE3EXXX.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
620 IN 1401/25
Duisburg, 22.10.2025
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