Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRA 4999
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Insolvenzprofil
Perez Rivas Putz GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRA 4999
EUID
DER2706.HRA4999
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
80 IN 72/19
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
15.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Perez Rivas Putz GmbH & Co.KG wird vom Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 80 IN 72/19 behandelt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt eingetragen. Im Rahmen des Verfahrens werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Ein besonderer Prüfungstermin ist für den 15.04.2025 angesetzt, an dem spätestens der schriftliche Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen muss. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 72/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 4999 eingetragenen Perez Rivas Putz GmbH & Co.KG, Kanalstr. 93, 48432 Rheine, gesetzlich vertreten durch den gesetzlichen Vertreter, die Perez Rivas Verwaltungs- GmbH, Dieselst…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 72/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 4999 eingetragenen Perez Rivas Putz GmbH & Co.KG, Kanalstr. 93, 48432 Rheine, gesetzlich vertreten durch den gesetzlichen Vertreter, die Perez Rivas Verwaltungs- GmbH, Dieselstr. 19, 48485 Neuenkirchen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Alejandrino Perez-Rivas, Bühnertstr. 38, 48431 Rheine
Rechtsanwälte Kötter und Kollegen, Püsselbürener Damm 79, 49477 Ibbenbüren,
Rechtsanwälte Kuhlmann, Schwanenwall 31, 44135 Dortmund,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen der Tabelle werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 72/19
Amtsgericht Münster, 25.03.2025
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