Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Peter Walcher GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Landshut HRA 11810
EUID
DED2404V.HRA11810
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Landshut
Aktenzeichen
730/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Hans-Peter Müller
Adresse
Seiboldsdorfer Mühle 2, 83278 Traunstein
Termine & Fristen
Einwendungsfrist
14.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Peter Walcher GmbH & Co. KG ist ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung eingeleitet. Gegenstand der Beschlussfassung ist die Zustimmung zu Vergleichen in den Angelegenheiten gegen Peter Walcher sowie gegen Chiemgau RiW GmbH & Co. KG. Einwendungen gegen diese Tagesordnungspunkte können bis einschließlich 14.1partei.12.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht Landshut eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 730/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Peter Walcher GmbH & Co. KG, Kraham 7, 84381 Johanniskirchen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Peter Walcher Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Walcher Peter Günter
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registerg…
IN 730/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Peter Walcher GmbH & Co. KG, Kraham 7, 84381 Johanniskirchen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Peter Walcher Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Walcher Peter Günter
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRA 11810
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Müller Hans-Peter, Seiboldsdorfer Mühle 2, 83278 Traunstein
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
1) Zustimmung zum Vergleich in der Angelegenheit gg. Peter Walcher
2) Zustimmung zum Vergleich in der Angelegenheit gg. Chiemgau RiW GmbH & Co.KG
(Hinsichtlich den Einzelheiten wird auf die bei Gericht vorliegenden Unterlagen (Entwurf Vergleichsformulierung Schriftsatz an das LG Traunstein vom 12.11.2025 samt Anlagen 5 O 86/24 und Schriftsatz an LG Nürnberg-Fürth 27.10.2025 samt Anlagen 10 O 4271/24) verwiesen. Diese Unterlagen können jederzeit eingesehen werden.)
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 14.12.2025 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 25.11.2025
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