Einstellung des VerfahrensRheinland-PfalzHRA 20220
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Insolvenzprofil
Pflanzen-Energie-Zentrum Hunsrück GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
An der Trift 3, 56290 Gödenroth
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRA 20220
EUID
DET2101V.HRA20220
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 114/20
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Annemarie Dhonau
Kanzlei
Dr. Schiebe u. Coll.
Termine & Fristen
Beschlussdatierung
11.07.2024
Widerspruchsfrist
21.08.2024
Einstellung
28.05.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflanzen-Energie-Zentrum Hunsrück GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Bad Kreuznach anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurde für die Prüfung nachträglich angemeldeter Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet. Die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin hatten die Möglichkeit, bis zum 21.08.2024 schriftlich Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung zu erheben. Parallel dazu wurden die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt. Die Regelvergütung basierte auf einer Berechnungsgrundlage von 16.595,76 Euro, wobei ein Zuschlag von 25 % für Verhandlungen mit dem Vermieter und die Prüfung der Forderung gegen die Kommanditisten berücksichtigt wurde. Der pauschale Auslagenersatz sowie Auslagen für übertragene Zustellungen wurden antragsgemäß zugesetzt. Das Insolvenzverfahren ist gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 114/20 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflanzen-Energie-Zentrum Hunsrück GmbH & Co. KG, An der Trifft 3, 56290 Gödenroth (AG Bad Kreuznach, HRA 20220), vertr. d.: 1. PEZ Verwaltungs GmbH, An der Trifft 3, 56290 Gödenroth, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Burkhard Kemp, Im Gäßchen 8, 562…
3 IN 114/20 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflanzen-Energie-Zentrum Hunsrück GmbH & Co. KG, An der Trifft 3, 56290 Gödenroth (AG Bad Kreuznach, HRA 20220), vertr. d.: 1. PEZ Verwaltungs GmbH, An der Trifft 3, 56290 Gödenroth, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Burkhard Kemp, Im Gäßchen 8, 56290 Buch, (Geschäftsführer),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 21.08.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 11.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 114/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflanzen-Energie-Zentrum Hunsrück GmbH & Co. KG, An der Trifft 3, 56290 Gödenroth (AG Bad Kreuznach, HRA 20220), vertr. d.: 1. PEZ Verwaltungs GmbH, An der Trifft 3, 56290 Gödenroth, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Burkhard Kemp, Im Gäßchen 8, 5629…
3 IN 114/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflanzen-Energie-Zentrum Hunsrück GmbH & Co. KG, An der Trifft 3, 56290 Gödenroth (AG Bad Kreuznach, HRA 20220), vertr. d.: 1. PEZ Verwaltungs GmbH, An der Trifft 3, 56290 Gödenroth, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Burkhard Kemp, Im Gäßchen 8, 56290 Buch, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Die Vergütung der Insolvenzverwalterin wird festgesetzt auf:
XXX Euro Vergütung nach §§ 1 - 2 InsVV
XXX Euro Erhöhung gem. § 3 InsVV
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
XXX Euro Auslagenpauschale 1. Jahr, § 8 III InsVV
XXX Euro Auslagenpauschale 2. Jahr ff, § 8 III InsVV
XXX Euro Auslagen durch Auftrag gem. § 8 III InsO
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
XXX Euro Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Annemarie Dhonau - c/o Dr. Schiebe u. Coll. - wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Regelvergütung des § 2 InsVV wurde aus einer Berechnungsgrundlage (§ 1 InsVV) von 16.595,76 Euro berücksichtigt.
Erhöhungstatbestände gem. § 3 InsVV wurden mit einem Zuschlag von insgesamt 25 % auf die Regelvergütung berücksichtigt.
Hierbei wurden berücksichtigt 10% für Verhandlungen mit dem Vermieter und 15% für die Prüfung der Forderung gegen die Kommanditisten.
Der pauschale Auslagenersatz gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde wie beantragt berücksichtigt. Die Obergrenzen von 250, -- Euro je angefangenen Monat und höchstens 30 % der Regelvergütung wurden nicht überschritten.
Die Auslagen für die übertragene Zustellung gem. § 8 Abs. 3 InsO wurde antragsgemäß zugesetzt.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 11.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 114/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflanzen-Energie-Zentrum Hunsrück GmbH & Co. KG, An der Trifft 3, 56290 Gödenroth (AG Bad Kreuznach, HRA 20220), vertr. d.: 1. PEZ Verwaltungs GmbH, An der Trifft 3, 56290 Gödenroth, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Burkhard Kemp, Im Gäßchen 8, 5629…
3 IN 114/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflanzen-Energie-Zentrum Hunsrück GmbH & Co. KG, An der Trifft 3, 56290 Gödenroth (AG Bad Kreuznach, HRA 20220), vertr. d.: 1. PEZ Verwaltungs GmbH, An der Trifft 3, 56290 Gödenroth, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Burkhard Kemp, Im Gäßchen 8, 56290 Buch, (Geschäftsführer), ist das Verfahren gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 28.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflanzen-Energie-Zentrum Hunsrück GmbH & Co. KG, An der Trifft 3, 56290 Gödenroth
hat die Insolvenzverwalterin Annemarie Dhonau, Bad Kreuznach, die Schlussunterlagen eingereicht.
Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen.
Der verfügbare Massebestand beträgt € 1.725,76, …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflanzen-Energie-Zentrum Hunsrück GmbH & Co. KG, An der Trifft 3, 56290 Gödenroth
hat die Insolvenzverwalterin Annemarie Dhonau, Bad Kreuznach, die Schlussunterlagen eingereicht.
Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen.
Der verfügbare Massebestand beträgt € 1.725,76, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten.
Insolvenzforderungen sind in Höhe von € 246.839,99 zu berücksichtigen.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Kreuznach, Aktenzeichen: 3 IN 114/20, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Bad Kreuznach, den 02.10.2024
Amtsgericht-Insolvenzgericht-Bad Kreuznach
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 114/20 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflanzen-Energie-Zentrum Hunsrück GmbH & Co. KG, An der Trifft 3, 56290 Gödenroth (AG Bad Kreuznach, HRA 20220), vertr. d.: 1. PEZ Verwaltungs GmbH, An der Trifft 3, 56290 Gödenroth, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Burkhard Kemp, Im Gäßchen 8, 562…
3 IN 114/20 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflanzen-Energie-Zentrum Hunsrück GmbH & Co. KG, An der Trifft 3, 56290 Gödenroth (AG Bad Kreuznach, HRA 20220), vertr. d.: 1. PEZ Verwaltungs GmbH, An der Trifft 3, 56290 Gödenroth, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Burkhard Kemp, Im Gäßchen 8, 56290 Buch, (Geschäftsführer),
wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Es wird das schriftliche Verfahren durchgeführt. Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, wird bestimmt auf 06.11.2024 mit folgender Tagesordnung:
a) Abnahme der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin,
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
c) Erhebung von Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung wegen Masseunzulänglichkeit gem. § 211 InsO,
d) Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen,
Anträge bzw. Widersprüche zu diesen Tagesordnungspunkten, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sind spätestens zu diesem Termin schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Rechnungslegung des Verwalters und das Schlussverzeichnis sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 25.09.2024
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