Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pflegedienst H&K 24 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Langestr. 81, 44579 Castrop-Rauxel
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 34478
EUID
DER2402.HRB34478
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
260 IN 21/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Markus Birkmann
Adresse
Westenhellweg 92-94, 44137 Dortmund
Telefon
0231/1774982
Termine & Fristen
Antragstellung
05.03.2024
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.04.2024 , 08:12 Uhr
Eröffnung
21.05.2024 , 07:02 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.07.2024
Berichtstermin
07.08.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Pflegedienstes für die ambulante Krankenpflege, sowie die ambulante Intensivpflege und Heimbeatmung für Kinder, Erwachsene und Wohngemeinschaften und Gesundheitsdienstleistungen, Fort- und Weiterbildung in Gesundheitsberufen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegedienst H&K 24 GmbH ist am 21.05.2024 um 07:02 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 05.03.2024 von einer Gläubigerin gestellt worden. Zuvor sind am 23.04.2024 um 08:12 Uhr vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Markus Birkmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahren 260 IN 25/24 ist mit dem Hauptverfahren verbunden worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.07.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 07.08.2024. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 15.07.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund aus. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 21/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34478 eingetragenen Pflegedienst H&K 24 GmbH, Langestr. 81, 44579 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Osman Haznedaroglu,
Ges…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 21/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34478 eingetragenen Pflegedienst H&K 24 GmbH, Langestr. 81, 44579 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Osman Haznedaroglu,
Geschäftszweig: Der Betrieb eines Pflegedienstes für die ambulante Krankenpflege, sowie die ambulante Intensivpflege und Heimbeatmung für Kinder, pp
ist am 23.04.2024, um 08:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus Birkmann, Westenhellweg 92-94, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
260 IN 21/24
Amtsgericht Dortmund, 23.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 21/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34478 eingetragenen Pflegedienst H&K 24 GmbH, Langestr. 81, 44579 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Osman Haznedaroglu,
Geschäftszweig: Der Betrieb eines Pfleg…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 21/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34478 eingetragenen Pflegedienst H&K 24 GmbH, Langestr. 81, 44579 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Osman Haznedaroglu,
Geschäftszweig: Der Betrieb eines Pflegedienstes für die ambulante Krankenpflege, sowie die ambulante Intensivpflege und Heimbeatmung für Kinder, pp
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 21.05.2024, um 07:02 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.03.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 260 IN 21/24 und 260 IN 25/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Markus Birkmann, Westenhellweg 92-94, 44137 Dortmund, Telefon: 0231/1774982, Fax: 02311774984.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 07.08.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 15.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.223 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
260 IN 21/24
Amtsgericht Dortmund, 21.05.2024
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