Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pflegedienst Meyer GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 37647
EUID
DEH1101.HRB37647
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremerhaven
Aktenzeichen
10 IN 47/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Birte Seydlitz
Adresse
Hans-Schütte-Str. 8, 26316 Varel
Telefon
04451/913880
E-Mail
Termine & Fristen
Berichtstermin
, 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.07.2024
Prüfungstermin
30.05.2025
Prüfungstermin
03.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegedienst Meyer GmbH, Dr.-Franz-Mertens-Str. 2, 27580 Bremerhaven (ehem.: Ambulanter Krankenpflegedienst Ingrid Meyer e.K.), ist am 01.07.2024 eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Birte Seydlitz. Gläubigerforderungen sind bis zum 29.07.2024 anzumelden. Ein Berichtstermin zur Durchführung einer Gläubigerversammlung findet am 06.09.2024 um 11:00 Uhr vor dem Amtsgericht Bremerhaven statt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen für den 30.05.2025 sowie für den 03.12.2025 angekündigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 47/24: Am 01.07.2024 um 09:31 Uhr ist über das Vermögen der Pflegedienst Meyer GmbH, Dr.-Franz-Mertens-Str. 2, 27580 Bremerhaven, ehem.: Ambulanter Krankenpflegedienst Ingrid Meyer e.K., Bremerhaven (AG Bremen, HRB 37647), vertr. d.: Ingrid Meyer, (Geschäftsführerin), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insol…
10 IN 47/24: Am 01.07.2024 um 09:31 Uhr ist über das Vermögen der Pflegedienst Meyer GmbH, Dr.-Franz-Mertens-Str. 2, 27580 Bremerhaven, ehem.: Ambulanter Krankenpflegedienst Ingrid Meyer e.K., Bremerhaven (AG Bremen, HRB 37647), vertr. d.: Ingrid Meyer, (Geschäftsführerin), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Birte Seydlitz, Hans-Schütte-Str. 8, 26316 Varel, Tel.: 04451/913880, Fax: 04451/913839, E-Mail: info@sp-inso.de. Insolvenzforderungen sind bis zum 29.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Beteiligten werden auf § 28 InsO hingewiesen.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 06.09.2024, 11:00 Uhr, Saal 132, Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven ein Berichtstermin zur Durchführung einer Gläubigerversammlung abgehalten. Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich. Tagesordnung:
Beschlussfassung über folgende Angelegenheiten:
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO)
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit
(§ 35 Abs. 2 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO)
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO)
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100 InsO)
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung
Die Forderungen werden gemäß § 5 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren am geprüft. Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen.
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 06.09.2024. Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) sowie über folgende Angelegenheiten
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen (§ 66 Abs. 3 InsO)
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung oder Bestimmung eines besonderen schriftlichen Termins
sowie Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen.
Die Insolvenztabelle wird mit den Anmeldungen sowie den beigefügten Urkunden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis einen Tag vor einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 01.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 47/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegedienst Meyer GmbH, Dr.-Franz-Mertens-Str. 2, 27580 Bremerhaven, ehem.: Ambulanter Krankenpflegedienst Ingrid Meyer e.K., Bremerhaven (AG Bremen, HRB 37647), vertr. d.: Ingrid Meyer, Elbestr. 62, 27570 Bremerhaven, (Geschäftsführerin), werden die nachträ…
10 IN 47/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegedienst Meyer GmbH, Dr.-Franz-Mertens-Str. 2, 27580 Bremerhaven, ehem.: Ambulanter Krankenpflegedienst Ingrid Meyer e.K., Bremerhaven (AG Bremen, HRB 37647), vertr. d.: Ingrid Meyer, Elbestr. 62, 27570 Bremerhaven, (Geschäftsführerin), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 30.05.2025 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Amtsgericht Bremerhaven, 30.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 47/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegedienst Meyer GmbH, Dr.-Franz-Mertens-Str. 2, 27580 Bremerhaven, ehem.: Ambulanter Krankenpflegedienst Ingrid Meyer e.K., Bremerhaven (AG Bremen, HRB 37647), vertr. d.: Ingrid Meyer, Elbestr. 62, 27570 Bremerhaven, (Geschäftsführerin), werden die nachträ…
10 IN 47/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegedienst Meyer GmbH, Dr.-Franz-Mertens-Str. 2, 27580 Bremerhaven, ehem.: Ambulanter Krankenpflegedienst Ingrid Meyer e.K., Bremerhaven (AG Bremen, HRB 37647), vertr. d.: Ingrid Meyer, Elbestr. 62, 27570 Bremerhaven, (Geschäftsführerin), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 03.12.2025 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Amtsgericht Bremerhaven, 03.11.2025
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