In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegedienst Rechts der Weser GmbH ist der bisherige Insolvenzverwalter Andreas Korrell am 13.02.2024 auf eigenen Antrag aus wichtigem Grund aus dem Amt entlassen worden. Als neuer Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz bestellt worden. Im weiteren Verlauf wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Andreas Korrell sowie die Vergütung des neuen Insolvenzverwalters Dr. Ralf Götz festgesetzt. Der verfügbare Massebestand beträgt 99.004,63 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 115.773,31 EUR. Für das Verfahren wurde die Vornahme der Schlussverteilung beschlossen. Ein besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren ist für den 31.07.202
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"zusammenfassung": "In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegedienst Rechts der Weser GmbH ist der bisherige Insolvenzverwalter Andreas Korrell am 13.02.2024 auf eigenen Antrag aus wichtigem Grund aus dem Amt entlassen worden. Als neuer Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz bestellt worden. Der verfügbare Massebestand beträgt 99.004,63 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 115.773,31 EUR. Die Vornahme der Schlussverteilung ist beschlossen worden. Ein besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren findet am 31.07.2025 statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
517 IN 1/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegedienst Rechts der Weser GmbH, Gröpelinger Heerstr. 172, 28237 Bremen (AG Bremen, HRB 31212 HB), vertr. d.: Monika Tatar, Pastorenweg 140, 28237 Bremen, (Geschäftsführerin), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und …
517 IN 1/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegedienst Rechts der Weser GmbH, Gröpelinger Heerstr. 172, 28237 Bremen (AG Bremen, HRB 31212 HB), vertr. d.: Monika Tatar, Pastorenweg 140, 28237 Bremen, (Geschäftsführerin), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 31.07.2025.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 26.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 26.05.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 517 IN 1/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Pflegedienst Rechts der Weser GmbH, Gröpelinger Heerstr. 172, 28237 Bremen (AG Bremen, HRB 31212 HB),
vertreten durch:
Monika Tatar, Pastorenweg 140, 28237 Br…
Amtsgericht Bremen 26.05.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 517 IN 1/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Pflegedienst Rechts der Weser GmbH, Gröpelinger Heerstr. 172, 28237 Bremen (AG Bremen, HRB 31212 HB),
vertreten durch:
Monika Tatar, Pastorenweg 140, 28237 Bremen, (Geschäftsführerin),
wird die Vergütung des ehemaligen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Korrell festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 127.184,39 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Die Regelvergütung wurde gemäß § 3 Abs. 2 InsVV um Abschläge von insgesamt 15,00 % gekürzt, und zwar für die vorzeitige Amtsbeendigung in Höhe von 10% und für die Arbeitserleichterung im Zuge der Tätigkeiten des vorläufigen Verwalters in Höhe von 5%.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
517 IN 1/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegedienst Rechts der Weser GmbH, Gröpelinger Heerstr. 172, 28237 Bremen (AG Bremen, HRB 31212 HB), vertr. d.: Monika Tatar, Pastorenweg 140, 28237 Bremen, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Gesc…
517 IN 1/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegedienst Rechts der Weser GmbH, Gröpelinger Heerstr. 172, 28237 Bremen (AG Bremen, HRB 31212 HB), vertr. d.: Monika Tatar, Pastorenweg 140, 28237 Bremen, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz, Otto-Lilienthal-Str. 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421/515756-0, Fax: 0421/515756-10, Internet: www.bo-oelb.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 99.004,63 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 115.773,31 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 02.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
517 IN 1/19: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegedienst Rechts der Weser GmbH, Gröpelinger Heerstr. 172, 28237 Bremen (AG Bremen, HRB 31212 HB), vertr. d.: Monika Tatar, Pastorenweg 140, 28237 Bremen, (Geschäftsführerin), ist von dem Insolvenzverwalter ein Ant…
517 IN 1/19: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegedienst Rechts der Weser GmbH, Gröpelinger Heerstr. 172, 28237 Bremen (AG Bremen, HRB 31212 HB), vertr. d.: Monika Tatar, Pastorenweg 140, 28237 Bremen, (Geschäftsführerin), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige und das eröffnete Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 26.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen
13.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 517 IN 1/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Pflegedienst Rechts der Weser GmbH, Gröpelinger Heerstr. 172, 28237 Bremen (AG Bremen, HRB 31212 HB),
vertreten durch:
Monika Tatar, Pastorenweg 140, 28237 Br…
Amtsgericht Bremen
13.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 517 IN 1/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Pflegedienst Rechts der Weser GmbH, Gröpelinger Heerstr. 172, 28237 Bremen (AG Bremen, HRB 31212 HB),
vertreten durch:
Monika Tatar, Pastorenweg 140, 28237 Bremen, (Geschäftsführerin),
wird der bisherige Insolvenzverwalter, Adnreas Korrell, Emil-von-Behring-Str. 6, 28207 Bremen, auf seinen eigenen Antrag hin aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt entlassen.
Für das Insolvenzverfahren wird
Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz, Otto-Lilienthal-Str. 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421/515756-0, Fax: 0421/515756-10, Internet: www.bo-oelb.de
zum neuen Insolvenzverwalter bestellt.
Gleichzeitig wird Termin zu einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren mit dem Tagesordnungspunkt Anträge zur eventuellen Wahl einer/s anderen Insolvenzverwalterin/s (§ 57 InsO) bestimmt auf den 08.03.2024.
Entsprechende Anträge zu dem obigen Tagesordnungspunkt müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin, folglich bis zum 07.03.2024, vorliegen.
G r ü n d e:
Der bisherige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 31.01.2024 das Gericht darum gebeten, ihn aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt zu entlassen.
Nachdem das Gericht diesem Antrag entsprochen hat, war ein neuer Insolvenzverwalter zu bestellen.
Der neue Insolvenzverwalter hat dem Gericht gegenüber die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt.
In entsprechender Anwendung des § 57 InsO besteht für die Gläubigerschaft nur in einer der (Neu-)Bestellung des Insolvenzverwalters nachfolgenden Gläubigerversammlung die Möglichkeit, eine(n) andere(n) Insolvenzverwalter/in zu wählen. Es war daher im schriftlichen Verfahren ein Stichtag für die evtl. Stellung entsprechender Anträge zu bestimmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
517 IN 1/19: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegedienst Rechts der Weser GmbH, Gröpelinger Heerstr. 172, 28237 Bremen (AG Bremen, HRB 31212 HB), vertr. d.: Monika Tatar, Pastorenweg 140, 28237 Bremen, (Geschäftsführerin), ist von dem Insolvenzverwalter ein Ant…
517 IN 1/19: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegedienst Rechts der Weser GmbH, Gröpelinger Heerstr. 172, 28237 Bremen (AG Bremen, HRB 31212 HB), vertr. d.: Monika Tatar, Pastorenweg 140, 28237 Bremen, (Geschäftsführerin), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 12.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 02.09.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 517 IN 1/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Pflegedienst Rechts der Weser GmbH, Gröpelinger Heerstr. 172, 28237 Bremen (AG Bremen, HRB 31212 HB),
vertreten durch:
Monika Tatar, Pastorenweg 140, 28237 Br…
Amtsgericht Bremen 02.09.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 517 IN 1/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Pflegedienst Rechts der Weser GmbH, Gröpelinger Heerstr. 172, 28237 Bremen (AG Bremen, HRB 31212 HB),
vertreten durch:
Monika Tatar, Pastorenweg 140, 28237 Bremen, (Geschäftsführerin),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Mit Schriftsatz vom 13.08.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Diese beträgt 127.184,39 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Der neu eingesetzte Verwalter begrenzt seinen Antrag auf 10% der mit Beschluss vom 26.05.2025 festgesetzten Vergütung des ehemaligen Verwalters. Mithin auf € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt).
III.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 24.02.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 517 IN 1/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Pflegedienst Rechts der Weser GmbH, Gröpelinger Heerstr. 172, 28237 Bremen (AG Bremen, HRB 31212 HB),
vertreten durch:
Monika Tatar, Pastorenweg 140, 28237 Br…
Amtsgericht Bremen 24.02.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 517 IN 1/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Pflegedienst Rechts der Weser GmbH, Gröpelinger Heerstr. 172, 28237 Bremen (AG Bremen, HRB 31212 HB),
vertreten durch:
Monika Tatar, Pastorenweg 140, 28237 Bremen, (Geschäftsführerin),
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Korrell festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu anzuweisen.
G r ü n d e:
I.
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
II.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 126.641,45. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
III.
Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 84,85% geltend gemacht, die in nachfolgender Höhe für angemessen erachtet werden:
-29,85% für die Betriebsfortführung über einen Zeitraum von zwei Monaten mit bis zu 22 Mitarbeitern. Erheblicher Mehraufwand erfolgte hier insbesondere durch die uneingeschränkte Aufrechterhaltung des operativen Geschäftsbetriebs, die Erschwernisse hinsichtlich der Vorbereitung der übertragenden Sanierung und der datenschutzrechtlichen, verfahrensbezogenen Besonderheiten. Ein masseerhöhender Überschuss wurde in Höhe von € 94.219,54 erzielt.
Der vom vorläufigen Insolvenzverwalter für diese Tätigkeit nach Vornahme einer Vergleichsberechnung in Ansatz gebrachte Zuschlag erscheint angemessen.
-30% für den Mehraufwand im Rahmen der übertragenen Sanierung. Der vorläufige Insolvenzverwalter initiierte und begleitete die vorbereitende Übertragung des Geschäftsbetriebs. Hieraus wurden Verhandlungen über eine Übernahme mit verschiedenen Interessenten geführt, welche erfolgreich abgeschlossen werden konnten.
Der beantragte Zuschlag für die arbeitsrechtlichen Fragen in Höhe von 25% wurde lediglich in Höhe von 15% gewährt, hier insbesondere hinsichtlich der Erschwernisse der Insolvenzgeldvorfinanzierung und der erfolgten Wiedereinstellungen. Der darüberhinausgehende beantragte Zuschlag erscheint durch die gewährten Zuschläge für die Betriebsfortführung und die übertragene Sanierung bereits abgegolten.
Auf die Ausführungen des vorläufigen Insolvenzverwalters in seinem Vergütungsantrag vom 18.01.2024 wird insoweit Bezug genommen.
Im Rahmen der Gesamtbetrachtung werden die geltend gemachten Zuschläge in Höhe von 74,85 % unter Einbeziehung vergütungsrechtlicher Delegationen für die geleisteten Tätigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters als angemessen erachtet.
Nach seiner Wahl kann der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
517 IN 1/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegedienst Rechts der Weser GmbH, Gröpelinger Heerstr. 172, 28237 Bremen (AG Bremen, HRB 31212 HB), vertr. d.: Monika Tatar, Pastorenweg 140, 28237 Bremen, (Geschäftsführerin), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andre…
517 IN 1/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegedienst Rechts der Weser GmbH, Gröpelinger Heerstr. 172, 28237 Bremen (AG Bremen, HRB 31212 HB), vertr. d.: Monika Tatar, Pastorenweg 140, 28237 Bremen, (Geschäftsführerin), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Korrell zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) aus. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten erfolgt im schriftlichen Verfahren am 03.04.2025. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erheben.
Amtsgericht Bremen, 24.02.2025
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