Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pflegeprofis Grünstadt UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 65042
EUID
DET3104V.HRB65042
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
Aktenzeichen
3 b IN 278/23 Grü
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Einsichtnahme Forderungsliste
16.09.2024
Prüfungstermin
23.09.2024
Einsichtnahme Forderungsliste
14.03.2025
Prüfungstermin
21.03.2025
Einsichtnahme Forderungsliste
25.08.2025
Prüfungstermin
01.09.2025
Schlusstermin
23.10.2025
Aufhebung
27.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegeprofis Grünstadt UG (haftungsbeschränkt) wurde zunächst durch den Beschluss vom 19.02.2025 zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei die Prüfung für den 21.03.2025 festgelegt war. Im weiteren Verlauf wurde mit Beschluss vom 28.07.2025 ein weiteres schriftliches Verfahren zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen für den 01.09.2025 angeordnet. Parallel dazu erfolgte die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Spiekermann. Das Gericht genehmigte die Vornahme der Schlussverteilung mit einem Schlusstermin am 23.10.2025, der zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung und Erhebung von Einwendungen diente. Die zur Verteilung kommende Masse belief sich auf 370,26 €, während Forderungen in Höhe von 87.907,53 € zu berücksichtigen waren. Schließlich ist das Insolvenzverfahren gemäß Beschluss vom 27.01.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegeprofis Grünstadt UG (haftungsbeschränkt) wurde am 27.01.2026 aufgehoben. Zuvor war Rechtsanwalt Olaf Spiekermann als Insolvenzverwalter bestellt worden. Im Verlauf des Verfahrens wurden mehrere Termine zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegeprofis Grünstadt UG (haftungsbeschränkt) wurde am 27.01.2026 aufgehoben. Zuvor war Rechtsanwalt Olaf Spiekermann als Insolvenzverwalter bestellt worden. Im Verlauf des Verfahrens wurden mehrere Termine zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei die jeweiligen Fristen für die Einsichtnahme der Tabellen und Anmeldungen bestimmt wurden. Es erfolgte die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie die Anordnung einer Schlussverteilung mit einem Schlusstermin am 23.10.2025. Die zur Verteilung kommende Masse belief sich auf 370,26 €, während Forderungen in Höhe von 87.907,53 € zu berücksichtigen waren.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 b IN 278/23 Grü; Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Pflegeprofis Grünstadt UG (haftungsbeschränkt), Dieselstraße 8, 67269 Grünstadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65042),
vertreten durch:
Alexander Becker, als GF d. Pflegeprofis Grünstadt UG (haftungsb.), Hollach 39, 67583 Guntersblum, (Geschäft…
3 b IN 278/23 Grü; Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Pflegeprofis Grünstadt UG (haftungsbeschränkt), Dieselstraße 8, 67269 Grünstadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65042),
vertreten durch:
Alexander Becker, als GF d. Pflegeprofis Grünstadt UG (haftungsb.), Hollach 39, 67583 Guntersblum, (Geschäftsführer), , ist am 27.01.2026 gemäß § 200 Insolvenzordnung aufgehoben worden.
Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein, 27.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 b IN 278/23 Grü
28.07.2025
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Pflegeprofis Grünstadt UG (haftungsbeschränkt), Dieselstraße 8, 67269 Grünstadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65042),
vertreten durch:
Alexander Becker, als GF d. Pflegeprofis Grüns…
3 b IN 278/23 Grü
28.07.2025
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Pflegeprofis Grünstadt UG (haftungsbeschränkt), Dieselstraße 8, 67269 Grünstadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65042),
vertreten durch:
Alexander Becker, als GF d. Pflegeprofis Grünstadt UG (haftungsb.), Hollach 39, 67583 Guntersblum, (Geschäftsführer),
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim
wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gem. § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Forderungen werden am 01.09.2025 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen geprüft.
Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 25.08.2025 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Rechtspflegerin
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 b IN 278/23 Grü
05.09.2025
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren der
Pflegeprofis Grünstadt UG (haftungsbeschränkt), Dieselstraße 8, 67269 Grünstadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65042),
vertreten durch:
Alexander Becker, als GF d. Pflegeprofis Grünstadt UG (haftungsb…
3 b IN 278/23 Grü
05.09.2025
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren der
Pflegeprofis Grünstadt UG (haftungsbeschränkt), Dieselstraße 8, 67269 Grünstadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65042),
vertreten durch:
Alexander Becker, als GF d. Pflegeprofis Grünstadt UG (haftungsb.), Hollach 39, 67583 Guntersblum, (Geschäftsführer),
Insolvenzverwalter: x
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
x EUR Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche
Vergütungsverordnung (InsVV)
x EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
x EUR Auslagen zuzüglich
x EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
x EUR Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
x EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
x EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird die Entnahme der Vergütung aus der Masse gestattet.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat gem. § 63 Abs.1 InsO Anspruch auf Vergütung seiner Tätigkeit und Ersatz der ihm entstandenen Auslagen. Für die Bestimmung der Vergütung ist gem. § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung anzuwenden. Die Vergütung ist danach grundsätzlich nach dem Wert der Insolvenzmasse gem. § 1 InsVV zu ermitteln und die sich hieraus ergebende Vergütung des § 2 InsVV ggfls. um die Tatbestände des § 3 InsVV zu erhöhen oder zu mindern.
Nach § 8 Abs. 3 InsVV kann der Insolvenzverwalter zudem nach seiner Wahl an Stelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 Euro je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des Insolvenzverwalters beträgt. Der Pauschsatz darf zudem 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen wird nach § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der von dem Insolvenzverwalter zu zahlenden Umsatzsteuer festgesetzt.
Der Insolvenzverwalter beantragte vorliegend die Festsetzung der Regelvergütung nebst Auslagenpauschale sowie Auslagen für die von ihm vorgenommenen Zustellungen nach § 8 Abs. 3 InsO und Mehrwertsteuer.
Die Vergütung war nach beanstandungsfreier Prüfung der Schlussrechnung und der eingereichten Unterlagen und Belege antragsgemäß zu gewähren.
Die beantragte Regelvergütung war dabei als dem Niveau des Verfahrens und dem Arbeitsaufwand des Insolvenzverwalters angemessen zu erachten.
Es handelte sich bei einer Gesamtschau aller zur Abwicklung erforderlichen Tätigkeiten um ein insgesamt durchschnittliches Insolvenzverfahren, dem die Festsetzung der - alle typischer Weise zu erbringenden Tätigkeiten abdeckende - Regelvergütung entspricht.
Anhaltspunkte für Änderungen im Rahmen des § 3 InsVV fanden sich nicht.
Auf Basis einer Berechnungsmasse von 20.684,40 € war nach §§ 1,2 InsVV eine Vergütung von x € festzusetzen nebst einer Auslagenpauschale in Höhe von x (25 % der Regelvergütung) sowie Ersatz für die übertragenen Zustellungen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die berechneten Auslagen und Mehrwertsteuerbeträge entsprachen den gesetzlichen Bestimmungen, die Entstehung der Auslagen für die übertragenen Zustellungen war anhand der Akte nachvollziehbar, die Höhe derselben war als angemessen zu erachten.
Nachdem im Verfahren eine ausreichende Teilungsmasse generiert werden konnte, war die Entnahme des festgesetzten Betrages aus der Insolvenzmasse zu gestatten.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstr. 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstr. 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
x
Rechtspflegerin
Die Veröffentlichung der Festsetzung erfolgt auszugsweise und ohne die festgesetzten Beträge (§ 64 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten in der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 b IN 278/23 Grü
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegeprofis Grünstadt UG (haftungsbeschränkt), Dieselstraße 8, 67269 Grünstadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65042),
vertreten durch:
Alexander Becker, als GF d. Pflegeprofis Grünstadt UG (haftungsb.), Hollach 39, 67583 Guntersblum, (Geschäftsführer), …
3 b IN 278/23 Grü
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegeprofis Grünstadt UG (haftungsbeschränkt), Dieselstraße 8, 67269 Grünstadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65042),
vertreten durch:
Alexander Becker, als GF d. Pflegeprofis Grünstadt UG (haftungsb.), Hollach 39, 67583 Guntersblum, (Geschäftsführer), soll mit Genehmigung des Insolvenzgerichts die Schlussverteilung vorgenommen werden. Die zur Verteilung kommende Masse beträgt 370,26 €; zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 87.907,53 €. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Ludwigshafen am Rhein niedergelegt. Auf die Bestimmungen der §§ 188-194 InsO wird hingewiesen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 b IN 278/23 Grü: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegeprofis Grünstadt UG (haftungsbeschränkt), Dieselstraße 8, 67269 Grünstadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65042),
vertreten durch:
Alexander Becker, als GF d. Pflegeprofis Grünstadt UG (haftungsb.), Hollach 39, 67583 Guntersblum, (Geschäftsführer),…
3 b IN 278/23 Grü: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegeprofis Grünstadt UG (haftungsbeschränkt), Dieselstraße 8, 67269 Grünstadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65042),
vertreten durch:
Alexander Becker, als GF d. Pflegeprofis Grünstadt UG (haftungsb.), Hollach 39, 67583 Guntersblum, (Geschäftsführer), , ergeht folgender Beschluss:
1. Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 Abs.2 InsO).
2. Schlusstermin im schriftlichen Verfahren und Termin zur Prüfung evtl. nachträglich angemeldeter Forderungen (§ 5 Abs. 2 InsO) wird bestimmt auf
Donnerstag, den 23.10.2025.
Der Termin dient der
a) Prüfung der eventuell nachträglich angemeldeten Forderungen
b) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Beschlussfassung über die nicht verwertbaren Vermögensgegenstände
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstr. 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstr. 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Rechtspflegerin
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts -Insolvenzgericht- Ludwigshafen am Rhein eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein, 05.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 b IN 278/23 Grü
19.02.2025
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Pflegeprofis Grünstadt UG (haftungsbeschränkt), Dieselstraße 8, 67269 Grünstadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65042),
vertreten durch:
Alexander Becker, als GF d. Pflegeprofis Grüns…
3 b IN 278/23 Grü
19.02.2025
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Pflegeprofis Grünstadt UG (haftungsbeschränkt), Dieselstraße 8, 67269 Grünstadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65042),
vertreten durch:
Alexander Becker, als GF d. Pflegeprofis Grünstadt UG (haftungsb.), Hollach 39, 67583 Guntersblum, (Geschäftsführer),
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Olaf Spiekermann
wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gem. § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Forderungen werden am 21.03.2025 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen geprüft.
Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 14.03.2025 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Rechtspfleger
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 b IN 278/23 Grü
16.08.2024
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Pflegeprofis Grünstadt UG (haftungsbeschränkt), Dieselstraße 8, 67269 Grünstadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65042),
vertreten durch:
Alexander Becker, als GF d. Pflegeprofis Grüns…
3 b IN 278/23 Grü
16.08.2024
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Pflegeprofis Grünstadt UG (haftungsbeschränkt), Dieselstraße 8, 67269 Grünstadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65042),
vertreten durch:
Alexander Becker, als GF d. Pflegeprofis Grünstadt UG (haftungsb.), Hollach 39, 67583 Guntersblum, (Geschäftsführer),
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim,
wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gem. § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Forderungen werden am 23.09.2024 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen geprüft.
Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 16.09.2024 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Rechtspflegerin
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