Über das Vermögen der Pflegeresidenz Ahrbergen UG ist am 01.01.2025 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Amtsgericht Hildesheim hat das Verfahren mündlich durchgeführt und Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 14.02.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden sowie bestehende Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Personen mit Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sollen an den Insolvenzverwalter leisten. Am 02.04.2025 findet eine Gläubigerversammlung als Berichts- und Prüfungstermin statt, in der über die Person des Verwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere Verfahrensschritte entschieden wird. Später hat der Insolvenzverwalter am 06.01.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 52/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegeresidenz Ahrbergen UG, vertr. durch die Geschäftsführerin, Liebigstr. 33, 31180 Giesen (AG Hildesheim, HRB 207738), vertr. d.: Marion Karin Belitz, Bachstr. 3, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter am 06.01.2025 gem. § 208 InsO…
50 IN 52/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegeresidenz Ahrbergen UG, vertr. durch die Geschäftsführerin, Liebigstr. 33, 31180 Giesen (AG Hildesheim, HRB 207738), vertr. d.: Marion Karin Belitz, Bachstr. 3, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter am 06.01.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hildesheim, 09.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 52/24: Über das Vermögen der Pflegeresidenz Ahrbergen UG, vertr. durch die Geschäftsführerin, Liebigstr. 33, 31180 Giesen (AG Hildesheim, HRB 207738), vertr. d.: Marion Karin Belitz, Bachstr. 3, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführerin), ist am 01.01.2025 um das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter is…
50 IN 52/24: Über das Vermögen der Pflegeresidenz Ahrbergen UG, vertr. durch die Geschäftsführerin, Liebigstr. 33, 31180 Giesen (AG Hildesheim, HRB 207738), vertr. d.: Marion Karin Belitz, Bachstr. 3, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführerin), ist am 01.01.2025 um das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Bahnhofsallee 40, 31134 Hildesheim, Tel.: 05121/698 109-10, Fax: 05121/698 109-12, E-Mail: hildesheim@mfp-law.com, Internet: www.mfp-law.com.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.02.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 02.04.2025, 11:00 Uhr, Saal 3, Hauptgebäude, Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 02.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 52/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Pflegeresidenz Ahrbergen UG, vertr. durch die Geschäftsführerin, Liebigstr. 33, 31180 Giesen (AG Hildesheim, HRB 207738), vertr. d.: Marion Karin Belitz, Bachstr. 3, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführerin), ist am 01.11.2024 um 11:02 Uhr die vorläufige Ver…
50 IN 52/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Pflegeresidenz Ahrbergen UG, vertr. durch die Geschäftsführerin, Liebigstr. 33, 31180 Giesen (AG Hildesheim, HRB 207738), vertr. d.: Marion Karin Belitz, Bachstr. 3, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführerin), ist am 01.11.2024 um 11:02 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Bahnhofsallee 40, 31134 Hildesheim, Tel.: 05121/698 109-10, Fax: 05121/698 109-12, E-Mail: hildesheim@mfp-law.com, Internet: www.mfp-law.com bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 01.11.2024
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