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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Münster hat am 01.07.2026 um 14:35 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der PflegeService Goßling GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 22190, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp aus Münster bestellt worden. Die Schuldnerin ist gesetzlich vertreten durch Geschäftsführer Michael Günther Goßling. Der Geschäftszweig der Schuldnerin ist die Führung eines ambulanten Pflegedienstes mit Senioren-WGs. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist verboten, an diese zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
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