Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pforzheim Leopoldstrasse Entwicklungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hanauer Landstraße 423a, 60314 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 109441
EUID
DEM1201.HRB109441
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main -Insolvenzgericht-
Aktenzeichen
810 IN 540/21 P-10-8
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Dipl.-Kfm. Dr. Stephan Laubereau
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
15.05.2025 , 10:30 Uhr
Widerspruchsfrist
01.09.2025
Einwendungsschlussfrist
13.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Ankauf, Vermietung, Restrukturierung und Verkauf der Immobilie Leopoldstrasse 9-11 in Pforzheim.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der Pforzheim Leopoldstrasse Entwicklungs GmbH ist die Gläubigerversammlung am 15.05.2025 stattgefunden, bei der dem Insolvenzverwalter die Zustimmung erteilt wurde, Ansprüche gegen die Rosenberger Straße Entwicklungs GmbH nicht weiter zu verfolgen. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet; hierfür ist eine Widerspruchsfrist bis zum 01.09.2025 gesetzt. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist beendet und dem Insolvenzverwalter wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen belaufen sich auf 4.283.167,87 €, wobei ein Betrag von 56.066,35 € zur Verteilung steht. Gläubiger können bis zum 13.04.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 540/21 P-10-8: In dem Insolvenzverfahren Pforzheim Leopoldstrasse Entwicklungs GmbH, Hanauer Landstraße 423a, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109441),
vertr. d.: Barbara Kalker, (Geschäftsführerin),
wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsau…
810 IN 540/21 P-10-8: In dem Insolvenzverfahren Pforzheim Leopoldstrasse Entwicklungs GmbH, Hanauer Landstraße 423a, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109441),
vertr. d.: Barbara Kalker, (Geschäftsführerin),
wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 160.219,87 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich der besonderen Koplexität der Verwertung des Grundbesitzes geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 30% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 17.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 540/21 P-10-8 In dem Insolvenzverfahren Pforzheim Leopoldstrasse Entwicklungs GmbH, Hanauer Landstraße 423a, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109441),
vertreten durch: Barbara Kalker, (Geschäftsführerin),
wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die…
810 IN 540/21 P-10-8 In dem Insolvenzverfahren Pforzheim Leopoldstrasse Entwicklungs GmbH, Hanauer Landstraße 423a, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109441),
vertreten durch: Barbara Kalker, (Geschäftsführerin),
wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 13.04.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 17.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 540/21 P-10-8 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pforzheim Leopoldstrasse Entwicklungs GmbH soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main -Insolvenzgericht-niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderunge…
810 IN 540/21 P-10-8 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pforzheim Leopoldstrasse Entwicklungs GmbH soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main -Insolvenzgericht-niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 4.283.167,87 €. Zur Verteilung steht ein Betrag von 56.066,35 € zur Verfügung.
Eingereicht vom Insolvenzverwalter, Dr. Stephan Laubereau, Dipl.-Kfm. / Rechtsanwalt Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Amtsgericht Frankfurt am Main -Insolvenzgericht-
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 17.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 540/21 P-10-8 In dem Insolvenzverfahren Pforzheim Leopoldstrasse Entwicklungs GmbH, Hanauer Landstraße 423a, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109441),
vertreten durch:
Barbara Kalker, Siebseeweg 45, 68305 Mannheim, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 18.08.2025 nachträglich angeme…
810 IN 540/21 P-10-8 In dem Insolvenzverfahren Pforzheim Leopoldstrasse Entwicklungs GmbH, Hanauer Landstraße 423a, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109441),
vertreten durch:
Barbara Kalker, Siebseeweg 45, 68305 Mannheim, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 18.08.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 01.09.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 04.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 540/21 P-10-8 In dem Insolvenzverfahren Pforzheim Leopoldstrasse Entwicklungs GmbH, Hanauer Landstraße 423a, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109441),
vertreten durch: Barbara Kalker, (Geschäftsführerin),
ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 15.05.2025,
10:30 Uhr, Saal 1…
810 IN 540/21 P-10-8 In dem Insolvenzverfahren Pforzheim Leopoldstrasse Entwicklungs GmbH, Hanauer Landstraße 423a, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109441),
vertreten durch: Barbara Kalker, (Geschäftsführerin),
ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 15.05.2025,
10:30 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
Tagesordnung: Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung erteilt, etwaige Ansprüche gegen die Rosenberger Straße Entwicklungs GmbH (AG Mannheim, HRB 726969) nicht weiter zu verfolgen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Frankfurt am Main, 08.04.2025
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