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Insolvenzprofil
PGM-Tiefbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
In der Schweiz 12, 64686 Lautertal
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 94225
EUID
DEM1103.HRB94225
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 922/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Gerhard Moritz
Adresse
Steinmetzstraße 13, 55596 Waldböckelheim
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme Vergütung
07.02.2024
Frist Widerspruch Forderungen
07.02.2024
Festsetzung Vergütung
09.05.2024
Festsetzung ergänzende Vergütung
09.06.2024
Schlusstermin
02.07.2024
Prüfungstermin
02.07.2024
Gegenstand des Unternehmens
die Ausführung von Tief- und Straßenbauarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PGM-Tiefbau GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung der Vergütung und Auslagen beantragt, worüber die Beteiligten bis zum 07.02.2024 Stellung nehmen konnten. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde am 09.05.2024 festgesetzt; eine ergänzende Vergütung für die Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten wurde am 09.06.2024 bestimmt. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist abgeschlossen. Der Schlusstermin sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen sind auf den 02.07.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen, Stellungnahmen zur Schlussrechnung und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis eingereicht werden. Das Verteilungsverzeichnis ist niedergelegt. Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 3.360.427,28 EUR zu berücksichtigen, wofür ein Betrag von ca. 249.329,91 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 922/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PGM-Tiefbau GmbH, In der Schweiz 12, 64686 Lautertal (Odenwald) (AG Darmstadt, HRB 94225), vertr. d.: 1. Gerhard Moritz, In der Schweiz 12, 64686 Lautertal (Odenwald), (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen…
Geschäfts-Nr. 9 IN 922/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PGM-Tiefbau GmbH, In der Schweiz 12, 64686 Lautertal (Odenwald) (AG Darmstadt, HRB 94225), vertr. d.: 1. Gerhard Moritz, In der Schweiz 12, 64686 Lautertal (Odenwald), (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 07.02.2024 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 03.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 922/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PGM-Tiefbau GmbH, In der Schweiz 12, 64686 Lautertal (Odenwald) (AG Darmstadt, HRB 94225), vertr. d.: 1. Gerhard Moritz, In der Schweiz 12, 64686 Lautertal (Odenwald), (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen fü…
9 IN 922/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PGM-Tiefbau GmbH, In der Schweiz 12, 64686 Lautertal (Odenwald) (AG Darmstadt, HRB 94225), vertr. d.: 1. Gerhard Moritz, In der Schweiz 12, 64686 Lautertal (Odenwald), (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 07.02.2024. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 03.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 922/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PGM-Tiefbau GmbH, In der Schweiz 12, 64686 Lautertal (Odenwald) (AG Darmstadt, HRB 94225), vertr. d.: 1. Gerhard Moritz, Steinmetzstraße 13, 55596 Waldböckelheim, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung de…
9 IN 922/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PGM-Tiefbau GmbH, In der Schweiz 12, 64686 Lautertal (Odenwald) (AG Darmstadt, HRB 94225), vertr. d.: 1. Gerhard Moritz, Steinmetzstraße 13, 55596 Waldböckelheim, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 02.07.2024. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis .
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 09.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 922/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PGM-Tiefbau GmbH, In der Schweiz 12, 64686 Lautertal (Odenwald) (AG Darmstadt, HRB 94225), vertr. d.: 1. Gerhard Moritz, Steinmetzstraße 13, 55596 Waldböckelheim, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäfts…
9 IN 922/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PGM-Tiefbau GmbH, In der Schweiz 12, 64686 Lautertal (Odenwald) (AG Darmstadt, HRB 94225), vertr. d.: 1. Gerhard Moritz, Steinmetzstraße 13, 55596 Waldböckelheim, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 3.360.427,28 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 249.329,91 EUR aus der Insolvenzmasse abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 09.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 922/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PGM-Tiefbau GmbH, In der Schweiz 12, 64686 Lautertal (Odenwald) (AG Darmstadt, HRB 94225), vertr. d.: 1. Gerhard Moritz, Steinmetzstraße 13, 55596 Waldböckelheim, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettove…
9 IN 922/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PGM-Tiefbau GmbH, In der Schweiz 12, 64686 Lautertal (Odenwald) (AG Darmstadt, HRB 94225), vertr. d.: 1. Gerhard Moritz, Steinmetzstraße 13, 55596 Waldböckelheim, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 70 % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 670.502,51 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR.
Die geltend gemachte Erhöhung um 70 % war in Höhe von 50 % festzusetzen.
Erhöhungstatbestände wurden wie folgt berücksichtigt:
- kurze Betriebsfortführung nach Eröffnung ohne Massemehrung,
- Veräußerung Geschäftsbetrieb / übertragende Sanierung / Erhalt von Arbeitsplätzen,
- Bauinsolvenz.
Auf die Verfahrensberichte, den Schlussbericht sowie auf die Begründung in dem Vergütungsantrag vom 20.12.2023, Blatt 967 ff. der Akten, wird im Einzelnen verwiesen.
Im Wege der Gesamtbetrachtung erscheint eine Erhöhung um 50 % ausreichend.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 09.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 9 IN 922/19 .In dem Insolvenzverfahren der PGM-Tiefbau GmbH, In der Schweiz 12, 64686 Lautertal (Odenwald) (AG Darmstadt, HRB 94225), vertr. d.: 1. Gerhard Moritz, Steinmetzstraße 13, 55596 Waldböckelheim, (Geschäftsführer), wird die ergänzende Vergütung des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt auf:…
Geschäfts-Nr.: 9 IN 922/19 .In dem Insolvenzverfahren der PGM-Tiefbau GmbH, In der Schweiz 12, 64686 Lautertal (Odenwald) (AG Darmstadt, HRB 94225), vertr. d.: 1. Gerhard Moritz, Steinmetzstraße 13, 55596 Waldböckelheim, (Geschäftsführer), wird die ergänzende Vergütung des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % sowie
3. X EUR Auslagen zuzüglich
4. X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Mit Beschluss vom 09.05.2024 wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters im eröffneten Verfahren auf X Euro zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer festgesetzt.
Berücksichtigt wurden Zuschläge für die Betriebsfortführung ohne Massemehrung, für die Veräußerung des Geschäftsbetriebs, die übertragende Sanierung und den Erhalt von Arbeitsplätzen, darüber hinaus für die besonderen Schwierigkeiten in einer Bauinsolvenz. Auf den Beschluss vom 09.05.2024 sowie den Vergütungsantrag vom 20.12.2023 wird im Einzelnen Bezug genommen.
Nicht berücksichtigt wurde bei der Vergütungsfestsetzung, dass sich die Tätigkeit des Insolvenzverwalters auch auf umfangreiche Aus- und Absonderungsrechte erstreckte. Im Einzelnen wird auf die Darstellung im Schlussbericht vom 20.12.2023, dort Seite 5 ff., Blatt 980 ff. der Akten, verwiesen. Im Rahmen der Betriebsfortführung waren zahlreiche Verhandlungen mit den Sicherungsgebern notwendig.
Auf den ergänzenden Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 28.05.2024, Blatt 1113 ff. der Akten, in welchem für diese erheblich über dem Durchschnitt liegende Tätigkeit ein Zuschlag für die Bearbeitung der umfangreichen Aus- und Absonderungsrechte in Höhe von 15 % der Regelvergütung geltend gemacht wird, wird Bezug genommen.
Die Nettovergütung erhöht sich dadurch um XXX EUR. Dieser Betrag erscheint angemessen und ausreichend.
Die insgesamt festzusetzende Nettovergütung errechnet sich daher wie folgt:
Regelvergütung: XXX EUR
Zuschläge:
bereits rechtskräftig durch Beschluss
vom 09.05.2024 zuerkannte Zuschläge: 50 %
Aus- und Absonderungsrechte 15 %
Gesamtzuschlag: 65 % = XXX EUR
Nettovergütung: XXX EUR
Neben der Vergütung und der Auslagen war auch die jeweilige Umsatzsteuer in die Festsetzung aufzunehmen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 09.06.2024.
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