Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 31152
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Insolvenzprofil
Philipps Immobilien GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schloßstraße 31, 45468 Mülheim an der Ruhr
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 31152
EUID
DER1202.HRB31152
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
61 IN 172/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Daniel Philipps
Adresse
Scheideweg 63D, 45896 Gelsenkirchen
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung
30.10.2025
Einstellung des Verfahrens
29.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Vermittlung und die Vermietung von Immobilien
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzveröffnungsverfahren über das Vermögen der Philipps Immobilien GmbH ist ein Stichtag für die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung auf den 30.10.2025 festgelegt. Gegenstand der Abstimmung ist die Zustimmung zu einem Vergleichsabschluss mit dem Gesellschafter-Geschützer Herrn Daniel Philipps, wonach dieser gegen Zahlung von 2.500,00 Euro aus seiner Sekundärhaftung für das noch verbliebene offene Stammkapital in Höhe von 3.625,00 Euro entlassen wird. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist am 16.04.2026 die Anzeige des Insolvenzverwalters über das Vorliegen einer Masseunzulänglichkeit eingegangen. In der Folge ist am 29.04.2026 bekannt gegeben worden, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Falls bis zum 29.06.2026 kein Kostenvorschuss in Höhe von 896,00 EUR bei der Zahlstelle Duisburg eingezahlt wird, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 172/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31152 eingetragenen Philipps Immobilien GmbH, Schloßstraße 31, 45468 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Philipps, Scheidew…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 172/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31152 eingetragenen Philipps Immobilien GmbH, Schloßstraße 31, 45468 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Philipps, Scheideweg 63D, 45896 Gelsenkirchen
ist am 16.04.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
61 IN 172/22
Amtsgericht Duisburg, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 172/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31152 eingetragenen Philipps Immobilien GmbH, Schloßstraße 31, 45468 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Philipps, Scheidew…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 172/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31152 eingetragenen Philipps Immobilien GmbH, Schloßstraße 31, 45468 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Philipps, Scheideweg 63D, 45896 Gelsenkirchen
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 29.06.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 896,00 EUR bei der Zahlstelle Duisburg, IBAN DE38350400380580069300 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung mit dem Vergütungsantrag des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C213 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
61 IN 172/22
Amtsgericht Duisburg, 29.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 172/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31152 eingetragenen Philipps Immobilien GmbH, Schloßstraße 31, 45468 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Philipps…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 172/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31152 eingetragenen Philipps Immobilien GmbH, Schloßstraße 31, 45468 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Philipps, Scheideweg 63D, 45896 Gelsenkirchen
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 30.10.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen d. Verwalt. (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung der Gläubigerversammlung zu einem Vergleichsabschluss mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer Philipps, wonach dieser gegen Zahlung eines Betrages von 2.500,00 Euro aus seiner Sekundärhaftung für das noch verbliebene offene Stammkapital von 3.625,00 Euro entlassen wird.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 22.09.2025 nebst Beschlussanträgen verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C213 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen d. Insolvenzverw. als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
61 IN 172/22
Amtsgericht Duisburg, 26.09.2025
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