Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 101290
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Phoenix Engineering GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Matthias-Brüggen-Straße 80, 50827 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 101290
EUID
DER3306.HRB101290
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70j IN 196/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick
Adresse
Theodor-Heuss-Ring 38 - 40, 50668 Köln
Telefon
0221 95144626
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.09.2025 , 09:41 Uhr
Eröffnung
01.11.2025 , 14:09 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.12.2025
Berichtstermin
28.01.2026 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
28.01.2026 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
- Planung, Design, Genehmigungsplanung, Ausbau (inkl. Tiefbau), Wartung von Telekommunikationsnetzwerken - Beratung von Unternehmen im Bereich Telekommunikation, Energie, IT - Stromerzeugung, Dienstleistungen, Handel aus erneuerbaren Energiequellen (Sonnen-, Windenergie, etc.) - Planung und Bau von Stromübertragungsnetzen - Softwareentwicklung - Handel mit Matieral/Maschinen/Ausstattung - Dienstleistungen für die Wartung von Maschinen/Ausstattung - Übernahme und Ausführung privater oder öffentlicher Aufträge - Technische Personal-Versorgung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PHOENIX Engineering GmbH ist am 01.11.2025 um 14:09 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage waren Anträge der Schuldnerin sowie eines Gläubigers. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter war bereits am 24.09.2025 Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick bestellt worden, der nun auch zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt wurde. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss ist eingesetzt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.12.2025 anzumelden. Der Berichtstermin und Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen ist am 28.01.2026 um 09:30 Uhr im Amtsgericht Köln angesetzt. Am 04.11.2025 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters auf Masseunzulänglichkeit eingegangen, woraufhin das Verfahren mündlich durchzuführen aufgehoben wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 196/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 49905 eingetragenen PHOENIX Engineering GmbH, Mathias-Brüggen-Str. 80, 50827 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ilias Lekas, Mathias-Brüggen-Str. 80, 5…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 196/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 49905 eingetragenen PHOENIX Engineering GmbH, Mathias-Brüggen-Str. 80, 50827 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ilias Lekas, Mathias-Brüggen-Str. 80, 50827 Köln und Herrn Ioannis Spanos, Mathias-Brüggen-Str. 30, 50827 Köln
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
70j IN 196/25
Amtsgericht Köln, 28.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 196/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 49905 eingetragenen PHOENIX Engineering GmbH, Mathias-Brüggen-Str. 80, 50827 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ilias Lekas, Mathias-Brüggen-Str. 80, 5…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 196/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 49905 eingetragenen PHOENIX Engineering GmbH, Mathias-Brüggen-Str. 80, 50827 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ilias Lekas, Mathias-Brüggen-Str. 80, 50827 Köln und Herrn Ioannis Spanos, Mathias-Brüggen-Str. 30, 50827 Köln
ist am 03.11.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70j IN 196/25
Amtsgericht Köln, 04.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 196/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 101290 eingetragenen Phoenix Engineering GmbH, Mathias-Brüggen-Str. 80, 50827 Köln, frühere Anschrift: Subbelrather Straße 15a, 50823 Köln, gesetzlich vertreten durc…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 196/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 101290 eingetragenen Phoenix Engineering GmbH, Mathias-Brüggen-Str. 80, 50827 Köln, frühere Anschrift: Subbelrather Straße 15a, 50823 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ilias Lekas, Mathias-Brüggen-Str. 80, 50827 Köln und Herrn Ioannis Spanos, Mathias-Brüggen-Str. 80, 50827 Köln
Geschäftszweig: Planung, Design, Genehmigungsplanung, Ausbau (inkl. Tiefbau), Wartung von Telekommunikationsnetzwerken etc.
ist am 24.09.2025, um 09:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick, Theodor-Heuss-Ring 38 - 40, 50668 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70j IN 196/25
Amtsgericht Köln, 24.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 196/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 101290 eingetragenen Phoenix Engineering GmbH, gegründet am 07.04.2020, Mathias-Brüggen-Str. 80, 50827 Köln, frühere Anschrift: Subbelrather Straße 15a, 50823 Köln, gesetzlich vertreten durch die Gesch…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 196/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 101290 eingetragenen Phoenix Engineering GmbH, gegründet am 07.04.2020, Mathias-Brüggen-Str. 80, 50827 Köln, frühere Anschrift: Subbelrather Straße 15a, 50823 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ilias Lekas, Mathias-Brüggen-Str. 80, 50827 Köln und Herrn Ioannis Spanos, Mathias-Brüggen-Str. 80, 50827 Köln
Geschäftszweig: Planung, Design, Genehmigungsplanung, Ausbau (inkl. Tiefbau), Wartung von Telekommunikationsnetzwerken etc.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.11.2025, um 14:09 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.09.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 21.09.2025 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 70j IN 196/25 und 70j IN 197/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick, Theodor-Heuss-Ring 38 - 40, 50668 Köln, Telefon: 0221 95144626, Fax: 0221 95144691.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.12.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 25.09.2025 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet. Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Euler Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler Hermes S.A., Gasstraße 29, 22761 Hamburg, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Tim Wierzbinski,
Land NRW, vertreten durch das Finanzamt Köln-Nord, dieses wiederum vertreten durch Herrn Markus Hogen und Herrn Holger Zeise, Innere Kanalstraße 214, 50670 Köln,
Herr Ilias Nikolakopoulos, Stadtwaldgürtel 27, 50935 Köln.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist
unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 28.01.2026, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§§ 56,57 InsO),
- die Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- Zustimmung zur Veräußerung des Betriebs der Schuldnerin, Teilen hiervon bzw. des gesamten Warenlagers (§ 160 Abs. 2 Nr. 1
InsO),
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 07.01.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70j IN 196/25
Amtsgericht Köln, 01.11.2025
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