Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Phoenixsauna Düsseldorf GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Platanenstraße 11a, 40233 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 88325
EUID
DER1101.HRB88325
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 51/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Natascha Habura
Adresse
Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.02.2024 , 10:15 Uhr
Eröffnung
01.05.2024 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.06.2024
Berichtstermin
28.06.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
28.06.2024 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Leistungen im Bereich Bäder, Sauna, Wellness, Körper- und Schönheitspflege sowie Fitness und Gesundheit.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Phoenixsauna Düsseldorf GmbH ist am 01.05.2024 um 12:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufig wurde am 29.02.2024 um 10:15 Uhr die Rechtsanwältin Natascha Habura zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt und Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.06.2024 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 28.06.2024 um 11:00 Uhr angesetzt. In diesem Termin soll auch über die Veräußerung des Unternehmens sowie den Fortgang des Verfahrens beschlossen werden. Am 17.05.2024 ist der Anzeige der Insolvenzverwalterin über die Masseunzulänglichkeit stattgegeben worden, was zur Einstellung des Verfahrens führen wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 51/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88325 eingetragenen Phoenixsauna Düsseldorf GmbH, Platanenstr. 11a, 40233 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Schremm…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 51/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88325 eingetragenen Phoenixsauna Düsseldorf GmbH, Platanenstr. 11a, 40233 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Schremmer,
ist am 29.02.2024, um 10:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Natascha Habura, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 51/24
Amtsgericht Düsseldorf, 29.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 51/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88325 eingetragenen Phoenixsauna Düsseldorf GmbH, Platanenstr. 11a, 40233 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Albert Schmidt, Schaafenstr. 53-55, 50676 K…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 51/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88325 eingetragenen Phoenixsauna Düsseldorf GmbH, Platanenstr. 11a, 40233 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Albert Schmidt, Schaafenstr. 53-55, 50676 Köln und Herrn Patrick Schremmer, Mauerstr. 38, 40476 Düsseldorf
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2024, um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Natascha Habura, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.06.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Freitag, 28.06.2024, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin.
Veräußerung des Unternehmens bzw. Betriebs im Ganzen im Sinne des § 160 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 InsO.
Veräußerung einer Betriebsveräußerung an besonders Interessierte im Sinne des § 162 InsO.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 14.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
500 IN 51/24
Düsseldorf, 01.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 51/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88325 eingetragenen Phoenixsauna Düsseldorf GmbH, Platanenstr. 11a, 40233 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Albert Schmidt, S…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 51/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88325 eingetragenen Phoenixsauna Düsseldorf GmbH, Platanenstr. 11a, 40233 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Albert Schmidt, Schaafenstr. 53-55, 50676 Köln und Herrn Patrick Schremmer, Mauerstr. 38, 40476 Düsseldorf
ist am 17.05.2024 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
500 IN 51/24
Amtsgericht Düsseldorf, 22.05.2024
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