Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PI-Innovation GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Lämmerstr. 4, 38640 Goslar
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRA 202504
EUID
DEP1103.HRA202504
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -
Aktenzeichen
33 IN 51/25
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Abweisung des Eröffnungsantrags
08.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PI-Innovation GmbH & Co. KG ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Das Verfahren ist damit im Antragsverfahren beendet, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 51/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PI-Innovation GmbH & Co. KG, Lämmerstraße 4, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRA 202504), vertr. d.: 1. PI-Innovation Verwaltungs GmbH, Lämmerstraße 4, 38640 Goslar, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Dr. Oliver Piestert, Kirchturmst…
33 IN 51/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PI-Innovation GmbH & Co. KG, Lämmerstraße 4, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRA 202504), vertr. d.: 1. PI-Innovation Verwaltungs GmbH, Lämmerstraße 4, 38640 Goslar, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Dr. Oliver Piestert, Kirchturmstraße 130, 46483 Wesel, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Goslar eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Goslar an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 08.01.2026
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