Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 10014
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Insolvenzprofil
Pieper & Reitemeyer GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Teindeln 20, 58840 Plettenberg
Handelsregister
Amtsgericht Iserlohn HRB 10014
EUID
DER2604.HRB10014
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
103 IN 80/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Neumann
Rolle
Sachverständiger
Adresse
Altenaer Str. 31, 58507 Lüdenscheid
Termine & Fristen
Antrag
21.05.2024
Antrag
16.09.2025
Gutachten
26.11.2025
Gutachtensergänzung
09.02.2026
Beschluss
14.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Lohnarbeiten und Dienstleistungen von landwirtschaftlichen Tätigkeiten, Handel mit Gebrauchtmaschinen und landwirtschaftlichen Rohstoffen und Silage.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hagen hat in dem Insolvenzeröffnungsverfahren gegen die Pieper & Reitemeyer GmbH die Anträge der Gläubigerinnen, des Finanzamts Altena und der Deutschen Rentenversicherung, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Die Verfahren 103 IN 80/24 und 103 IN 195/25 sind zu einem einheitlichen Verfahren verbunden, wobei das erstgenannte Verfahren führend ist. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Dies ergibt sich aus einem schriftlichen Gutachten des Sachverständigen Rechtsanwalt Thomas Neumann vom 26.11.2025 sowie einer Ergänzung vom 09.02.2026. Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. Gegen den Beschluss steht der Antragstellerin und der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 80/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
Finanzamt Altena, Winkelsen 11, 58762 Altena
- Gläubiger -
gegen
die Pieper & Reitemeyer GmbH, eingetragen unter HRB 10014 beim Amtsgericht Iserlohn, Bahnhofstr. 11, 58849 Herscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ja…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 80/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
Finanzamt Altena, Winkelsen 11, 58762 Altena
- Gläubiger -
gegen
die Pieper & Reitemeyer GmbH, eingetragen unter HRB 10014 beim Amtsgericht Iserlohn, Bahnhofstr. 11, 58849 Herscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan Reitemeyer, Thießower Str. 4, 18586 Göhren
- Schuldnerin -
werden die Verfahren 103 IN 80/24 und 103 IN 195/25 (Gläubigerin: Deutsche Rentenversicherung) zu einem einheitlichen Verfahren verbunden. Führend ist das erstgenannte Verfahren. (§ 4 InsO, § 147 ZPO)
Die Anträge der Gläubigerinnen vom 21.05.2024 und vom 16.09.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin werden mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rechtsanwalt Thomas Neumann, Altenaer Str. 31, 58507 Lüdenscheid vom 26.11.2025 sowie der Ergänzung vom 09.02.2026.
Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Amtsgericht Hagen, 14.04.2026
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