Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pilatus SR Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kampstraße 8A, 40591 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 80425
EUID
DER1101.HRB80425
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 68/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Frank Rene Schäfer
Rolle
Geschäftsführer (gesetzlich vertreten)
Termine & Fristen
Amtsausübung vorläufiger Verwalter
13.06.2022
Ende Amtsausübung vorläufiger Verwalter
20.07.2022
Vergütungsfestsetzung
03.04.2025
Abschlagsverteilung
11.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Verwaltung eigenen Immobilienvermögens sowie die Wahrnehmung von Geschäftsaufgaben einer Führungsholding.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pilatus SR Holding GmbH ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 502 IN 68/22 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 80425 eingetragen und wird gesetzlich durch Geschäftsführer Frank Rene Schäfer vertreten. Im Verfahren wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, der sein Amt vom 13.06.2022 bis zum 20.07.2022 ausgeübt hat. Die Vergütung und Auslagen dieses vorläufigen Verwalters sind mit Beschluss vom 03.04.2025 festgesetzt worden. Später ist eine Abschlagsverteilung an die Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO erfolgt, für die Forderungen in Höhe von 70.000.376,99 EUR angemeldet waren. Für diese Verteilung stand ein Betrag von ca. 2.050.000,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis wurde auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf niedergelegt. Einspruchsmöglichkeiten gegen das Verteilungsverzeichnis bestanden bis zum Ablauf einer Woche nach Ende der Ausschlussfrist gemäß § 189 Abs. 1 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 68/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 80425 eingetragenen Pilatus SR Holding GmbH, Kampstr. 8 A, 40591 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Rene Schäfer,
soll eine Absc…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 68/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 80425 eingetragenen Pilatus SR Holding GmbH, Kampstr. 8 A, 40591 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Rene Schäfer,
soll eine Abschlagsverteilung stattfinden.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 70.000.376,99 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von ca. 2.050.000,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen. Einwendungen gegen das Verteilungsverzeichnis sind bis zum Ablauf einer Woche nach dem Ende der in § 189 Abs. 1 InsO vorgesehenen Ausschlussfrist bei dem Insolvenzgericht zu erheben (§ 194 Abs. 1 InsO).
502 IN 68/22
Amtsgericht Düsseldorf, 11.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 68/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 80425 eingetragenen Pilatus SR Holding GmbH, Kampstr. 8 A, 40591 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Rene Schäfer,
werden die Ver…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 68/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 80425 eingetragenen Pilatus SR Holding GmbH, Kampstr. 8 A, 40591 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Rene Schäfer,
werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 13.06.2022 bis zum 20.07.2022 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 31.03.2025 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 eingesehen werden.
502 IN 68/22
Amtsgericht Düsseldorf, 03.04.2025
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