Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pizza IN La Trattoria Mosca GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Königstr. 146, 32427 Minden
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 4079
EUID
DER2108.HRB4079
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 243/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Boris Frhr. v. d. Bussche
Adresse
Paulinenstr. 16, 32427 Minden
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.03.2025 , 18:15 Uhr
Eröffnung
08.04.2025 , 18:08 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.06.2025
Niederlegung Unterlagen
11.06.2025
Berichtstermin
25.06.2025
Masseunzulänglichkeit
30.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb einer Gastronomie mit Partyservice und die Hausbelieferung von italienischen Speisen, speziell Pizzas. Die Gesellschaft kann Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmenszweck erwerben und sich an solchen beteiligen . Die Gesellschaft kann auch Zweigniederlassungen errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pizza IN La Trattoria Mosca GmbH wurde am 24.03.2025 durch Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet und Rechtsanwalt Boris Frhr. v. d. Bussche zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 08.04.2025 ist das Verfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zugleich wurden die Verfahren 43 IN 243/25 und 43 IN 9/25 verbunden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Boris Frhr. v. d. Bussche ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 04.06.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 25.06.2025. Unterlagen werden ab dem 11.06.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld niedergelegt. Am 30.06.2025 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters über Masseunzulänglichkeit eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 243/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 4079 eingetragenen Pizza IN La Trattoria Mosca GmbH, Königstr. 146, 32427 Minden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Philler
ist am 26…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 243/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 4079 eingetragenen Pizza IN La Trattoria Mosca GmbH, Königstr. 146, 32427 Minden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Philler
ist am 26.06.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
43 IN 243/25
Amtsgericht Bielefeld, 30.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 243/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 4079 eingetragenen Pizza IN La Trattoria Mosca GmbH, Königstr. 146, 32427 Minden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Philler…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 243/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 4079 eingetragenen Pizza IN La Trattoria Mosca GmbH, Königstr. 146, 32427 Minden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Philler, Am Schäferfeld 18, 32425 Minden
ist am 24.03.2025, um 18:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Boris Frhr. v. d. Bussche, Paulinenstr. 16, 32427 Minden bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 243/25
Amtsgericht Bielefeld, 24.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 243/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 4079 eingetragenen Pizza IN La Trattoria Mosca GmbH, Königstr. 146, 32427 Minden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Philler
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 243/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 4079 eingetragenen Pizza IN La Trattoria Mosca GmbH, Königstr. 146, 32427 Minden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Philler
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 08.04.2025, um 18:08 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.03.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 07.01.2025 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 43 IN 243/25 und 43 IN 9/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Boris Frhr. v. d. Bussche, Paulinenstr. 16, 32427 Minden.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 25.06.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 11.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.110 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
43 IN 243/25
Bielefeld, 08.04.2025
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