Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PLASTIXS Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Georgenstraße 9 a, 86551 Aichach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Augsburg HRB 38077
EUID
DED2102V.HRB38077
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
2 IN 11/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
21.07.2024
Forderungsanmeldefrist
20.08.2024
Widerspruchsfrist
16.09.2024
Widerspruchsfrist
16.09.2024
Anzeige Masseunzulänglichkeit
02.07.2025
Forderungsanmeldefrist
07.07.2025
Widerspruchsfrist
07.09.2025
Widerspruchsfrist
17.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Halten und Verwalten von Beteiligungen als Holdinggesellschaft, Entwicklung und Gestaltung von Industriegütern, Investitionsgütern und Konsumgütern, sowie deren Umsetzung, Beschaffung und Herstellung sowie dem dafür erforderlichen Projektmanagement.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PLASTIXS Holding GmbH, mit Sitz in Aichach, ist die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO festgestellt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Matthias Räupke hat am 02.07.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Im weiteren Verlauf findet die Schlussverteilung mit Zustimmung des Gerichts statt, wobei die Kosten des Verfahrens in voller Höhe bezahlt sind und ein Betrag von 49,00 EUR auf die Masseverbindlichkeiten in Höhe von 262,80 EUR gezahlt werden kann. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben bis einschließlich 17.12.2025 Gelegenheit, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung oder die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens vorzulegen. Das Verfahren ist wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PLASTIXS Holding GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Matthias Räupke, hat die Schlussverteilung mit Zustimmung des Gerichts durchgeführt, da Masseunzulänglichkeit vorliegt. Die Kosten des Verfahrens sind in voller Höhe bezahlt worden. Von den Masseverbind…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PLASTIXS Holding GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Matthias Räupke, hat die Schlussverteilung mit Zustimmung des Gerichts durchgeführt, da Masseunzulänglichkeit vorliegt. Die Kosten des Verfahrens sind in voller Höhe bezahlt worden. Von den Masseverbindlichkeiten in Höhe von 262,80 EUR konnte ein Betrag von 49,00 EUR beglichen werden. Das Verfahren ist wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 11/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PLASTIXS Holding GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Georgenstraße 9 a, 86551 Aichach
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 38077
- Schuldnerin -
|
Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 2…
2 IN 11/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PLASTIXS Holding GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Georgenstraße 9 a, 86551 Aichach
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 38077
- Schuldnerin -
|
Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 02.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 11/23
Der Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Matthias Räupke hat mitgeteilt: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PLASTIXS Holding GmbH, Georgenstraße 9a, 86551 Aichach, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Es liegt Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO vor. Die Abwicklung…
2 IN 11/23
Der Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Matthias Räupke hat mitgeteilt: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PLASTIXS Holding GmbH, Georgenstraße 9a, 86551 Aichach, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Es liegt Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO vor. Die Abwicklung erfolgt nach § 209 InsO. Die Kosten des Verfahrens gemäß § 54 InsO sind in voller Höhe bezahlt. Auf die Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO in Höhe von 262,80 EUR kann ein Betrag von 49,00 EUR bezahlt werden. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Augsburg - Insolvenzgericht - Geschäftszeichen: 2 IN 11/23 niedergelegt.
Augsburg, den 02.01.2026
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht -
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 11/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PLASTIXS Holding GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Georgenstraße 9 a, 86551 Aichach
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 38077
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 21.07.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen…
2 IN 11/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PLASTIXS Holding GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Georgenstraße 9 a, 86551 Aichach
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 38077
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 21.07.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 14 - 18 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.09.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 22.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 11/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PLASTIXS Holding GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Georgenstraße 9 a, 86551 Aichach
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 38077
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 07.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen…
2 IN 11/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PLASTIXS Holding GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Georgenstraße 9 a, 86551 Aichach
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 38077
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 07.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 20 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.09.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 07.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 11/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PLASTIXS Holding GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Georgenstraße 9 a, 86551 Aichach
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 38077
- Schuldnerin -
|
hat der Insolvenzverwalter am 02.07.2025 angezeigt, dass voraussichtlich…
2 IN 11/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PLASTIXS Holding GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Georgenstraße 9 a, 86551 Aichach
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 38077
- Schuldnerin -
|
hat der Insolvenzverwalter am 02.07.2025 angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 07.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 11/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PLASTIXS Holding GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Georgenstraße 9 a, 86551 Aichach
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 38077
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters R…
2 IN 11/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PLASTIXS Holding GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Georgenstraße 9 a, 86551 Aichach
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 38077
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Matthias Räupke, Eserwallstr. 1-3, 86150 Augsburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 01.07.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 21.998,53 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 16.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 11/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PLASTIXS Holding GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Georgenstraße 9 a, 86551 Aichach
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 38077
- Schuldnerin -
|
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfu…
2 IN 11/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PLASTIXS Holding GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Georgenstraße 9 a, 86551 Aichach
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 38077
- Schuldnerin -
|
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.12.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 17.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 11/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PLASTIXS Holding GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Georgenstraße 9 a, 86551 Aichach
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 38077
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 20.08.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen…
2 IN 11/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PLASTIXS Holding GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Georgenstraße 9 a, 86551 Aichach
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 38077
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 20.08.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 19 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.09.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 20.08.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.