Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Gegenstand des Unternehmens: der Bau / die Konstruktion / die Errichtung / die Durchführung von öffentlichen Bauprojekten, von Projekten juristischer Personen des Öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften, öffentlichen gemeinnützigen Unternehmen und Organisationen, Versicherungskassen und Organisationen, Banken und Gesundheitseinrichtungen des öffentlichen Sektors, militärischen Bauprojekten, Genossenschaftsprojekten, sowie der Bau / die Konstruktion / die Errichtung / die Durchführung von Bauvorhaben/-projekten im privaten Sektor, die Durchführung von Studien und Planungen, sowie die Ausführung von technischen Werken / Projekten jedweder Art, insbesondere von baulichen, hydraulischen, industriellen, elektromechanischen Anlagen, Straßenbauwerken, Hafenbauten, Eisenbahnbauvorhaben und allgemein jedwede Art von öffentlichen, kommunalen und privaten Bauvorhaben, der Bau / die Errichtung von Wohnungen und Häusern oder sonstigen Bauwerken an jedwedem Ort im In-oder Ausland, entweder auf sich im Eigentum der Gesellschaft befindlichen Grundstücken oder auf Grundstücken anderer Eigentümer, die Produktion, der Handel, der Vertrieb und die (Handels-)Vertretung von Baumaterialen und mechanischen Geräten jeglicher Art, die Studie, die Planung, die Errichtung und die Nutzung von Windenergie, Wasserkraftenergie, Sonnenenergie, Geothermie, Biomasse und allgemein jedwede Art der Produktion und Nutzung von Energie, und die Erzeugnisse dieser aus erneuerbaren Energiequellen, Fernwärme, Heizung innerhalb eines lokalen Netzwerkes, Entsalzung und Nutzung des erzeugten entsalzten Wassers.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der P.M.N. GmbH ist beim Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 87 IN 20/19 anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, welche durch Beschluss vom 15.09.2025 festgesetzt wurden. Aufgrund der Mitteilung des Verwalters, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken (§§ 207, 54 InsO), wurde eine Frist zur Einzahlung eines Kostenvorschusses in Höhe von 2.000,00 EUR bis zum 14.11.2025 gesetzt. Falls dieser nicht geleistet wird, ist das Verfahren mangels Masse eingestellt. Nachträglich angemeldete Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft; der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin am 30.10.2025. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
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