Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Poggensee, Daniel
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Lübeck HRA 10781
EUID
DEX1721R.HRA10781
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
53a IN 83/23
Phase
Restschuldbefreiungsverfahren
Termine & Fristen
Beschluss Abweisung Antrag
14.04.2026
Frist zur Versagung Restschuldbefreiung
01.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Daniel Poggensee, Inhaber der Mannersache Lübeck e. K., ist Gegenstand dieser Bekanntmachung. Das Amtsgericht Lübeck hat den Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung wurde am 14.04.2026 verkündet bzw. bekanntgegeben. Gegen die Abweisungsentscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Daniel Poggensee, Inhaber der Firma Männersache Lübeck e.K., wurde zunächst im Antragsverfahren durch Beschluss des Amtsgerichts Lübeck vom 14.04.2026 mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen 53b IN 230/25). Später ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden (Aktenze…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Daniel Poggensee, Inhaber der Firma Männersache Lübeck e.K., wurde zunächst im Antragsverfahren durch Beschluss des Amtsgerichts Lübeck vom 14.04.2026 mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen 53b IN 230/25). Später ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden (Aktenzeichen 53a IN 83/23). Im laufenden Verfahren hat das Gericht nach Beendigung der Abtretungsfrist gemäß § 300 Abs. 1 InsO die Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung vorbereitet. Den Insolvenzgläubigern wurde im schriftlichen Verfahren Gelegenheit gegeben, bis zum 01.09.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 InsO zu stellen oder geltend zu machen, dass die Voraussetzungen für eine vorzeitige Erteilung nicht vorliegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53b IN 230/25
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Daniel Poggensee, geboren am 02.06.1978, Mühlenbrücke 5 b, 23552 Lübeck
Inhaber der Mannersache Lübeck e. K., Königstraße 74, 23552 Lübeck, Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 10781 HL
- Schuldner…
53b IN 230/25
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Daniel Poggensee, geboren am 02.06.1978, Mühlenbrücke 5 b, 23552 Lübeck
Inhaber der Mannersache Lübeck e. K., Königstraße 74, 23552 Lübeck, Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 10781 HL
- Schuldner -
Beschluss:
Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 14.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 83/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Daniel Poggensee, geboren am 02.06.1978, Mühlenbrücke 5 b, 23552 Lübeck
Inhaber der Firma: Männersache Lübeck e.K., eingetragene Geschäftsanschrift: Königstraße 74, 23552 Lübeck, Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 10781HL
- Schuldner -
Besch…
53a IN 83/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Daniel Poggensee, geboren am 02.06.1978, Mühlenbrücke 5 b, 23552 Lübeck
Inhaber der Firma: Männersache Lübeck e.K., eingetragene Geschäftsanschrift: Königstraße 74, 23552 Lübeck, Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 10781HL
- Schuldner -
Beschluss:
1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO im laufenden Insolvenzverfahren über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 01.09.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen bzw. geltend zu machen, dass die Voraussetzungen für die beantragte vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung nicht vorliegen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzubringen, auf die der Antrag gestützt wird.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 02.07.2026
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