Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pohlposition GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Fürst-Leopold-Platz 1, 46284 Dorsten
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 19280
EUID
DER2507.HRB19280
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
167 IN 196/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel
Adresse
Scheibenstr. 47, 40479 Düsseldorf
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.10.2025 , 15:20 Uhr
Eröffnung
01.01.2026 , 10:46 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
16.01.2026
Forderungsanmeldefrist
29.01.2026
Prüfungstermin
23.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Dienst- und Vermietungsleistungen im Catering-Bereich, Beteiligung an Gastronomie- und Cateringbetrieben und deren Betreibung, Planung und Durchführung von Veranstaltungen, Werbeaktionen und Messen, einschließlich der Gestellung von Personal, Vermarktung von Unternehmen, Institutionen und Marken im Bereich des Online- und Offlinemarketings sowie Vermietung von Equipment für Veranstaltungen und Messen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pohlposition GmbH ist am 01.01.2026 um 10:46 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 28.10.2025. Zuvor waren bereits am 29.10.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Im eröffneten Verfahren ist Dr. Moritz Sponagel als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 29.01.2026. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 23.02.2026 statt. Auf die Durchführung eines separaten Berichtstermins wird verzichtet. Am 16.01.2026 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Zudem ist Christian Meyer zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt worden, dessen Aufgabenbereich die Prüfung und Abgabe von Erklärungen zur lfd. Nr. 38 der Insolvenztabelle umfasst.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 196/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 19280 eingetragenen Pohlposition GmbH, vertr. d. d. Gf., Fürst-Leopold-Platz 1, 46284 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arne Pohl, Hans-K…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 196/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 19280 eingetragenen Pohlposition GmbH, vertr. d. d. Gf., Fürst-Leopold-Platz 1, 46284 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arne Pohl, Hans-Krebs-Str. 19, 30625 Hannover
wird Christian Meyer, Gerhard-Rohlfs-Str. 16, 28757 Bremen zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung und Abgabe von Erklärungen zur lfd. Nr. 38 der Insolvenztabelle.
167 IN 196/25
Amtsgericht Essen, 19.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 196/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 19280 eingetragenen Pohlposition GmbH, vertr. d. d. Gf., Fürst-Leopold-Platz 1, 46284 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arne Pohl, Hans-K…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 196/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 19280 eingetragenen Pohlposition GmbH, vertr. d. d. Gf., Fürst-Leopold-Platz 1, 46284 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arne Pohl, Hans-Krebs-Str. 19, 30625 Hannover
ist am 16.01.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
167 IN 196/25
Amtsgericht Essen, 19.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 196/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 19280 eingetragenen Pohlposition GmbH, Fürst-Leopold-Platz 1, 46284 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arne Pohl, Hans-Krebs-Str. 19, 30625 Hannover
Geschäftszweig:…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 196/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 19280 eingetragenen Pohlposition GmbH, Fürst-Leopold-Platz 1, 46284 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arne Pohl, Hans-Krebs-Str. 19, 30625 Hannover
Geschäftszweig: Erbringung von Dienst- und Vermietungsleistungen im Catering-Bereich, Beteiligung an Gastronomie- und Cateringbetrieben und deren Betreibung usw.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2026, um 10:46 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Scheibenstr. 47, 40479 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.01.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 23.02.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 06.02.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 63 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
167 IN 196/25
Essen, 01.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 196/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 19280 eingetragenen Pohlposition GmbH, Fürst-Leopold-Platz 1, 46284 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arne Pohl, Hans-Krebs-Str…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 196/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 19280 eingetragenen Pohlposition GmbH, Fürst-Leopold-Platz 1, 46284 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arne Pohl, Hans-Krebs-Str. 19, 30625 Hannover
Geschäftszweig: Erbringung von Dienst- und Vermietungsleistungen im Catering-Bereich, Beteiligung an Gastronomie- und Cateringbetrieben und deren Betreibung usw.
ist am 29.10.2025, um 15:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Scheibenstr. 47, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
167 IN 196/25
Amtsgericht Essen, 29.10.2025
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