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Insolvenzprofil
Port9 Intelligent Solutions UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 14566
EUID
DEM1202.HRB14566
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe
Aktenzeichen
61 IN 79/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Einstellung
17.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Port9 Intelligent Solutions UG (haftungsbeschränkt) ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 17.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 79/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Port9 Intelligent Solutions UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. GF Marvin Keil, Friedrich-Ebert-Str. 21, 61273 Wehrheim (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14566), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 17.06.2026 mangels Masse abgewies…
61 IN 79/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Port9 Intelligent Solutions UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. GF Marvin Keil, Friedrich-Ebert-Str. 21, 61273 Wehrheim (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14566), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 17.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 17.06.2026
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