Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Posable Europe UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hamburg
Adresse
Anita-Sellenschloh-Ring 65, 22417 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 180849
EUID
DEK1101.HRB180849
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 114/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder
Kanzlei
PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Adresse
Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
Telefon
040 800 048 0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.04.2026 , 10:26 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von elektronischen Sicherheitssystemen, Kassensystemen, Software und Hardware, die Entwicklung von PC-Systemen und Zubehör sowie der Versandhandel Im- und Export, sowie Dienstleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 28.04.2026 um 10:26 Uhr in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Posable Europe UG (haftungsbeschränkt) die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Antragsgegnerin ist ein Unternehmen mit Sitz in Hamburg, das elektronische Sicherheitssysteme, Kassensysteme, Software und Hardware vertreibt. Mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung sind Verfügungen der Antragsgegnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH in Hamburg bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls auch Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen mit der sofortigen Beschwerde antreten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 114/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Posable Europe UG (haftungsbeschränkt), Vertrieb von elektronischen Sicherheitssystemen, Kassensystemen, Software und Hardware etc., Anita-Sellenschloh-Ring 65, 22417 Hamburg (AG Hamburg, HRB 180849), vertr. d.: Hava…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 114/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Posable Europe UG (haftungsbeschränkt), Vertrieb von elektronischen Sicherheitssystemen, Kassensystemen, Software und Hardware etc., Anita-Sellenschloh-Ring 65, 22417 Hamburg (AG Hamburg, HRB 180849), vertr. d.: Hava Akdag, (Geschäftsführer), ist am 28.04.2026 um 10:26 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg, Tel.: 040 800 048 0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67g IN 114/26
Amtsgericht Hamburg, 28.04.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
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