Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Postel Druckguß GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hansestr. 75 - 77, 51149 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 15821
EUID
DER3306.HRB15821
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70h IN 50/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Beschlussdatum
30.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Herstellung und der Vertrieb von Druckgußartikeln. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Erzeugnisse herzustellen, zu bearbeiten, zu erwerben und zu vertreiben. Die Gesellschaft führt insbesondere auf eigene Rechnung das bisher von der Firma Postel GmbH & Co KG betreibene Handelsgesellschaft fort.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Postel Druckguß GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 15821, ist im Laufen. Das Amtsgericht Köln hat mit Beschluss vom 30.03.2026 die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses, die Kreissparkasse Köln, festgesetzt. Die Vergütung beträgt 16.625,00 Euro zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer, was einem Endbetrag von 19.783,75 Euro entspricht. Der Betrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Die Festsetzung erfolgt gemäß § 73 der Insolvenzordnung und § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung unter Berücksichtigung eines Stundensatzes von 250,00 Euro für 66,5 Stunden Zeitaufwand. Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung statthaft.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 50/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 15821 eingetragenen Postel Druckguß GmbH, Hansestr. 75 - 77, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kay Alexander Postel
Verfahrensbevollmächtigte:
Re…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 50/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 15821 eingetragenen Postel Druckguß GmbH, Hansestr. 75 - 77, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kay Alexander Postel
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Reinhart, Kober, Großkinsky, Braun, Rathausgasse 3, 97877 Wertheim
Insolvenzverw.:
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Kreissparkasse Köln
vertr. d. Herrn Christian Jurr, Siegburger Str. 1-7, 53757 Sankt Augustin wie folgt festgesetzt.
Vergütung 16.625,00 €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer 3.158,75 €
Endbetrag 19.783,75 €
Der Betrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig 250,00 EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 250,00 € angemessen ist. Für 66,5 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf 16.625,00 €.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 293 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1232 eingesehen werden.
70h IN 50/20
Amtsgericht Köln, 30.03.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.