Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PP Handels GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Bahnhofstraße 23, 26419 Schortens
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRA 206679
EUID
DEP3210.HRA206679
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wilhelmshaven
Aktenzeichen
10 IN 88/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Alexander Naraschewski
Adresse
Adalbertstr. 2, 26382 Wilhelmshaven
Telefon
04421/507090
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.07.2025 , 16:58 Uhr
Aufhebung
27.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PP Handels GmbH & Co. KG wurde durch den Antrag auf Eröffnung eingeleitet. Am 21.07.2025 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden, wobei Verfügungsbeschränkungen wirksam sind und Rechtsanwalt Dr. Alexander Naraschewski zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Später ist der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen worden. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sind daraufhin am 27.01.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 88/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin PP Handels GmbH & Co. KG, Bahnhofstr. 23, 26419 Schortens (AG Oldenburg, HRA 206679), vertr. d.: 1. PP Handels- und Verwaltungs GmbH, Bahnhofstr. 23, 26419 Schortens, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Philipp Putt…
10 IN 88/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin PP Handels GmbH & Co. KG, Bahnhofstr. 23, 26419 Schortens (AG Oldenburg, HRA 206679), vertr. d.: 1. PP Handels- und Verwaltungs GmbH, Bahnhofstr. 23, 26419 Schortens, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Philipp Puttkammer, Wiesenweg 24, 26409 Wittmund, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 21.07.2025 am 27.01.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 27.01.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 88/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PP Handels GmbH & Co. KG, Bahnhofstr. 23, 26419 Schortens (AG Oldenburg, HRA 206679), vertr. d.: 1. PP Handels- und Verwaltungs GmbH, Bahnhofstr. 23, 26419 Schortens, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Philipp Puttkammer, Wiesenweg…
10 IN 88/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PP Handels GmbH & Co. KG, Bahnhofstr. 23, 26419 Schortens (AG Oldenburg, HRA 206679), vertr. d.: 1. PP Handels- und Verwaltungs GmbH, Bahnhofstr. 23, 26419 Schortens, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Philipp Puttkammer, Wiesenweg 24, 26409 Wittmund, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 27.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 21.07.2025 sind am 27.01.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 27.01.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 88/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PP Handels GmbH & Co. KG, Bahnhofstr. 23, 26419 Schortens (AG Oldenburg, HRA 206679), vertr. d.: 1. PP Handels- und Verwaltungs GmbH, Bahnhofstr. 23, 26419 Schortens, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Philipp Puttkammer, Wiesenwe…
10 IN 88/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PP Handels GmbH & Co. KG, Bahnhofstr. 23, 26419 Schortens (AG Oldenburg, HRA 206679), vertr. d.: 1. PP Handels- und Verwaltungs GmbH, Bahnhofstr. 23, 26419 Schortens, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Philipp Puttkammer, Wiesenweg 24, 26409 Wittmund, (Geschäftsführer), ist am 21.07.2025 um 16:58 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Naraschewski, Adalbertstr. 2, 26382 Wilhelmshaven, Tel.: 04421/507090, Fax: 04421/507099, E-Mail: info@naraschewski.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 21.07.2025
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