Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PPV-Personalservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 209977
EUID
DEF1103R.HRB209977
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
7042/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade
Adresse
Pariser Platz 4 A, 10117 Berlin
Termine & Fristen
Eröffnung
01.01.2025 , 10:00 Uhr
Berichtstermin
14.02.2025 , 12:05 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.03.2025
Einwendungsfrist schriftliches Verfahren
15.04.2025
Prüfungstermin
23.05.2025 , 12:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der PPV-Personalservice GmbH wird auf Antrag des Insolvenzverwalters ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Ziel ist die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur schuldnerischen Betriebsveräußerung im Ganzen an die PPV-Personalleasing GmbH gemäß Kauf- und Übertragungsvertrag vom 14. Januar 2025. Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens sowie gegen den Tagesordnungspunkt können bis einschließlich 15.04.2025 schriftlich beim Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PPV-Personalservice GmbH ist am 01.01.2025 um 10:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 26.03.2…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PPV-Personalservice GmbH ist am 01.01.2025 um 10:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 26.03.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung ist auf den 14.02.2025 anberaumt worden. Der Prüfungstermin findet am 23.05.2025 statt. Im weiteren Verfahrensverlauf wird ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur schuldnerischen Betriebsveräußerung im Ganzen an die PPV-Personalleasing GmbH durchgeführt. Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens können bis einschließlich 15.04.2025 bei dem Insolvenzgericht erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36p IN 7042/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PPV-Personalservice GmbH, Schackelsterstraße 48, 12683 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Henrik Jäger
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 209977
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwal…
36p IN 7042/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PPV-Personalservice GmbH, Schackelsterstraße 48, 12683 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Henrik Jäger
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 209977
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zur schuldnerischen Betriebsveräußerung im Ganzen an besonders Interessierte im Sinne von § 162 Abs. 1 Nr. 1 InsO gemäß Kauf- und
Übertragungsvertrag vom 14. Januar 2025 aus freier Hand an die PPV-Personalleasing GmbH
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Weitere Details können von Verfahrensbeteiligen der Akte entnommen werden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 15.04.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 25.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36p IN 7042/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PPV-Personalservice GmbH, Schackelsterstraße 48, 12683 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Henrik Jäger
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 209977
Geschäftszweig: Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung und -…
36p IN 7042/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PPV-Personalservice GmbH, Schackelsterstraße 48, 12683 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Henrik Jäger
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 209977
Geschäftszweig: Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung und -vermittlung
- Schuldnerin -
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.01.2025 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade
Pariser Platz 4 A, 10117 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 26.03.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Freitag, 14.02.2025, 12:05 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Freitag, 23.05.2025, 12:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36p IN 7042/24
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In dem Verfahren über den Antrag
PPV-Personalservice GmbH, Schackelsterstraße 48, 12683 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Henrik Jäger
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 209977
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Ver…
36p IN 7042/24
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In dem Verfahren über den Antrag
PPV-Personalservice GmbH, Schackelsterstraße 48, 12683 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Henrik Jäger
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 209977
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 28.10.2024 um 17:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Herr Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade
Pariser Platz 4 A, 10117 Berlin
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt InsO).
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.10.2024
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