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Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der pr nord. neue kommunikation GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Torsten Gutmann ist bestellt und seine Vergütung sowie die des endgültigen Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Am 03.07.2024 fand eine Gläubigerversammlung statt, in der zustimmenden Vergleichsvereinbarungen mit Geschäftsführern zugestimmt wurde. Nachträge zu Forderungen wurden bis zum 03.03.2025 geprüft. Der verfügbare Massebestand beträgt 151.195,74 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 441.780,64 EUR. Mit Beschluss vom 17.02.2026 wurde der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und ein Schlusstermin für den 13.04.2026 im schriftlichen Verfahren angesetzt, um die Schlussrechnung abzunehmen, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu prüfen sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu behandeln.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 36/20 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pr nord. neue kommunikation GmbH, Reichsstraße 3, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202833), vertr. d.: 1. Jan Birkenfeld, Weddeler Straße 7a, 38104 Braunschweig, (Geschäftsführer), 2. Karl-Heinz Limpert, Hesterhoop 31a, 38179 Schwülper, (Geschäftsf…
274 IN 36/20 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pr nord. neue kommunikation GmbH, Reichsstraße 3, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202833), vertr. d.: 1. Jan Birkenfeld, Weddeler Straße 7a, 38104 Braunschweig, (Geschäftsführer), 2. Karl-Heinz Limpert, Hesterhoop 31a, 38179 Schwülper, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Torsten Gutmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 100 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich Vorschuss gem. Beschluss vom 04.03.2021
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 03.09.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 250.527,99 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Es wurden insgesamt Zuschlagsfaktoren in Höhe von 1,2 geltend gemacht.
Für die Bearbeitung komplexer Steuersachverhalte war ein Erhöhungsfaktor von 0,150 beantragt. Vor dem Hintergrund, dass der Insolvenzverwalter vorliegend mit komplexen steuerlichen Angelegenheiten befasst war und damit ein erheblicher Mehraufwand einherging, war der Zuschlag angemessen.
Der Erhöhungsfaktor für die Unternehmensfortführung von 0,200 ist angemessen. Das Unternehmen wurde ab Insolvenzeröffnung vom 01.05.2020 bis 02.06.2020 fortgeführt. Ein Zuschlag ist grundsätzlich zu gewähren, da die Betriebsfortführung nicht zum sog. Normalverfahren gehört ((Zimmer in: Kraemer/Vallender/Vogelsang, Handbuch zur Insolvenz, 110. Ergänzungslieferung, August 2023, A. Vergütung im Insolvenzverfahren)). Die Höhe ist auch in Anbetracht der kurzen Dauer der Betriebsfortführung angemessen.
Für die Durchsetzung der Vielzahl von Anfechtungsansprüche wird in der Gesamtschau ein Erhöhungsfaktor von 0,25 als angemessen erachtet. Einer Vergleichsberechnung bedarf es nicht, da die Anfechtungsansprüche die Insolvenzmasse nicht erhöht haben.
Der Zuschlag in Höhe von 0,2 für die Betriebsveräußerung/Nachfolgelösung ist trotz der nicht erfolgreichen Übertragung des Geschäftsbetriebes angemessen.
Weiterhin beantragt war ein Zuschlag als Inflationsausgleich in Höhe von 0,4.
Obgleich die Kosten des Insolvenzverwalters Schätzungen zufolge seit Inkrafttreten der InsVV um 40 % gestiegen seien, ohne dass seitdem eine entsprechende Anpassung der InsVV erfolgt wäre, ist ein eine Anpassung des Regelsatzes durch einen gesonderten Zuschlag nicht gerechtfertigt (vgl. Graeber/Graeber, InsVV § 2 Rn. 83). Dass die Honorarregelung in § 2 Abs. 1 InsVV a. F. über 20 Jahre nicht angepasst wurde, bevor für die ab dem 1.1.2021 beantragten Verfahren eine Neufassung erfolgte, ist kein Anlass für einen inflationsbedingten Zuschlag nach § 3 Abs. 1 InsVV. (Zimmer in: Kraemer/Vallender/Vogelsang, Handbuch zur Insolvenz, 110. Ergänzungslieferung, August 2023, A. Vergütung im Insolvenzverfahren) vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - IX ZB 60/13.
Da der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 30.01.2026 jedoch dargelegt hat, dass das Insolvenzverfahren vorliegend durch erheblichen Mehraufwand geprägt war, war in der Gesamtschau ein Zuschlag von 1,00 angemessen. Wegen der Tätigkeit als vorläufiger Verwalter war zudem ein Abschlag vorzunehmen, welcher in der Gesamtschau ebenso Berücksichtigung fand.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 352,80 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die erfolgten Zustellungen sind je Zustellung EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 17.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 36/20 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pr nord. neue kommunikation GmbH, Reichsstraße 3, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202833), vertr. d.: 1. Jan Birkenfeld, Weddeler Straße 7a, 38104 Braunschweig, (Geschäftsführer), 2. Karl-Heinz Limpert, Hesterhoop 31a, 38179 Schwülper, (Geschäftsf…
274 IN 36/20 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pr nord. neue kommunikation GmbH, Reichsstraße 3, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202833), vertr. d.: 1. Jan Birkenfeld, Weddeler Straße 7a, 38104 Braunschweig, (Geschäftsführer), 2. Karl-Heinz Limpert, Hesterhoop 31a, 38179 Schwülper, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Mit Stichtag zum 13.04.2026 findet Schlusstermin im schriftlichen Verfahren statt über
a) die Abnahme der Schlussrechnung
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) die Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung, ggf. Beschlussfassung über die Beauftragung des Treuhänders mit der Überwachung der Obliegenheiten
d) die Prüfung ggf. nachträglich angemeldeter Forderungen.
Einwendungen und Versagungsanträge können schriftlich bis zum 13.04.2026 erhoben werden.
Vorgetragene Gründe zur Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO sind glaubhaft zu machen.
Der Schlussbericht, das Verteilungsverzeichnis und der Vergütungsantrag sind zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Amtsgericht Braunschweig, 17.02.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
$T1 VÖ § 188
GeschäftsNr.: 274 IN 36/20 a
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pr nord. neue kommunikation GmbH, Reichsstraße 3, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202833), vertr. d.: 1. Jan Birkenfeld, Weddeler Straße 7a, 38104 Braunschweig, (Geschäftsführer), 2. Karl-Heinz Limpert, Hesterhoop 31a, 38…
$T1 VÖ § 188
GeschäftsNr.: 274 IN 36/20 a
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pr nord. neue kommunikation GmbH, Reichsstraße 3, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202833), vertr. d.: 1. Jan Birkenfeld, Weddeler Straße 7a, 38104 Braunschweig, (Geschäftsführer), 2. Karl-Heinz Limpert, Hesterhoop 31a, 38179 Schwülper, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Torsten Gutmann, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 151.195,74 €. Hiervon gehen ab das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, sonstige Masseverbindlichkeiten sowie restliche Gerichts- und Verwertungskosten. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 441.780,64 €. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig - 274 IN 36/20 a - zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Einwendungen sind binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung schriftlich zu erheben.
Amtsgericht Braunschweig, 23.12.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 36/20 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pr nord. neue kommunikation GmbH, Reichsstraße 3, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202833), vertr. d.: 1. Jan Birkenfeld, Weddeler Straße 7a, 38104 Braunschweig, (Geschäftsführer), 2. Karl-Heinz Limpert, Hesterhoop 31a, 38179 Schwülper, (Geschäftsf…
274 IN 36/20 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pr nord. neue kommunikation GmbH, Reichsstraße 3, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202833), vertr. d.: 1. Jan Birkenfeld, Weddeler Straße 7a, 38104 Braunschweig, (Geschäftsführer), 2. Karl-Heinz Limpert, Hesterhoop 31a, 38179 Schwülper, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Torsten Gutmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 70 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich bereits festgesetzt durch Beschluss vom 01.10.2020
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 03.09.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 142.386,79 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
19
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 23.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 36/20 a In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pr nord. neue kommunikation GmbH, Reichsstraße 3, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202833), vertr. d.: 1. Jan Birkenfeld, Danzigstraße 56 c, 38162 Cremlingen, (Geschäftsführer), 2. Karl-Heinz Limpert, Hesterhoop 31a, 38179 Schwülper, (Geschäftsführe…
274 IN 36/20 a In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pr nord. neue kommunikation GmbH, Reichsstraße 3, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202833), vertr. d.: 1. Jan Birkenfeld, Danzigstraße 56 c, 38162 Cremlingen, (Geschäftsführer), 2. Karl-Heinz Limpert, Hesterhoop 31a, 38179 Schwülper, (Geschäftsführer), wird unter Aufhebung des schriftlichen Verfahrens Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf Mittwoch, 03.07.2024, 09:00 Uhr, A 107, Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig.
Tagesordnung:
1.
Zustimmung der Gläubigerversammlung zu einer aufschiebend bedingten Vergleichsvereinbarung mit einem Geschäftsführer über 10.000,00 EUR.
2.
Zustimmung der Gläubigerversammlung zu einer aufschiebend bedingten Vergleichsvereinbarung mit einem Geschäftsführer über 70.000,00 EUR.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung gem. § 160 Abs. 1 InsO als erteilt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Braunschweig, 02.05.2024
Originalbekanntmachung
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274 IN 36/20 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pr nord. neue kommunikation GmbH, Reichsstraße 3, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202833), vertr. d.: 1. Jan Birkenfeld, Schapener Str. 17, 38162 Cremlingen, (Geschäftsführer), 2. Karl-Heinz Limpert, Hesterhoop 31a, 38179 Schwülper, (Geschäftsführ…
274 IN 36/20 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pr nord. neue kommunikation GmbH, Reichsstraße 3, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202833), vertr. d.: 1. Jan Birkenfeld, Schapener Str. 17, 38162 Cremlingen, (Geschäftsführer), 2. Karl-Heinz Limpert, Hesterhoop 31a, 38179 Schwülper, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des Insolvenzverwalters erfolgen.
Der Vergütungsantrag beinhaltet Zuschläge.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 08.10.2025
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274 IN 36/20 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pr nord. neue kommunikation GmbH, Reichsstraße 3, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202833), vertr. d.: 1. Jan Birkenfeld, Schapener Str. 17, 38162 Cremlingen, (Geschäftsführer), 2. Karl-Heinz Limpert, Hesterhoop 31a, 38179 Schwülper, (Geschäftsführ…
274 IN 36/20 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pr nord. neue kommunikation GmbH, Reichsstraße 3, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202833), vertr. d.: 1. Jan Birkenfeld, Schapener Str. 17, 38162 Cremlingen, (Geschäftsführer), 2. Karl-Heinz Limpert, Hesterhoop 31a, 38179 Schwülper, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 03.03.2025 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 03.03.2025 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 03.02.2025
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274 IN 36/20 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pr nord. neue kommunikation GmbH, Reichsstraße 3, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202833), vertr. d.: 1. Jan Birkenfeld, 38162 Cremlingen, (Geschäftsführer), 2. Karl-Heinz Limpert, 38179 Schwülper, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter Rec…
274 IN 36/20 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pr nord. neue kommunikation GmbH, Reichsstraße 3, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202833), vertr. d.: 1. Jan Birkenfeld, 38162 Cremlingen, (Geschäftsführer), 2. Karl-Heinz Limpert, 38179 Schwülper, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Torsten Gutmann, PLUTA Rechtsanwalts GmbH Braunschweig, Güldenstraße 26, D 38100 Braunschweig, Tel.: (0 531) 1805261-0, Fax: (0 531) 1805261 -9, E-Mail: braunschweig@pluta.net dem Gericht gegenüber angezeigt, dass die am 25.08.2021 gem. § 208 Abs. 1 InsO angezeigte (Neu-) Masseunzulänglichkeit nicht mehr besteht.
Amtsgericht Braunschweig, 09.10.2024
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