Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 18868
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Insolvenzprofil
Pranke UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Im Padtkohl 4, 52249 Eschweiler
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 18868
EUID
DER3101.HRB18868
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
91 IN 8/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Dr. David Benedikt Georg
Adresse
Augustastr. 11, 52070 Aachen
Telefon
0241 559131-0
Termine & Fristen
Eröffnung
01.04.2025 , 10:56 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.05.2025
Berichtstermin
17.06.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
17.06.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind Beschriftungen aller Art mit Hilfe der Techniken Gravieren, Fräsen, Prägen, Bedrucken, Sublimieren, sowie der Vertrieb von Geschenkartikeln aller Art sofern diese nicht erlaubsnispflichtig sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pranke UG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 18868, ist am 01.04.2025 um 10:56 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Eröffnungsantrag ist am 15.01.2025 von der Schuldnerin gestellt worden. Zum Insolvenzverwalter ist Dr. David Benedikt Georg ernannt worden. Die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, ist aufgehoben worden. Ein Beschluss vom 03.02.2025 wegen offenbarer Unrichtigkeit ist berichtigt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.05.2025 anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 30.05.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen niedergelegt. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 17.06.2025 um 10:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Aachen angesetzt worden. In diesem Termin sollen unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahrens beschlossen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 8/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 18868 eingetragenen Pranke UG, Im Padtkohl 4, 52249 Eschweiler, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Pranke,
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfa…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 8/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 18868 eingetragenen Pranke UG, Im Padtkohl 4, 52249 Eschweiler, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Pranke,
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben.
91 IN 8/25
Amtsgericht Aachen, 18.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 8/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 18868 eingetragenen Pranke UG, Im Padtkohl 4, 52249 Eschweiler, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Pranke,
wird der Beschluss vom 03.02.2025 gemäß …
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 8/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 18868 eingetragenen Pranke UG, Im Padtkohl 4, 52249 Eschweiler, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Pranke,
wird der Beschluss vom 03.02.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Registernummer der Schuldnerin 18868 lautet.
91 IN 8/25
Amtsgericht Aachen, 11.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 8/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 18868 eingetragenen Pranke UG, gegründet am 01.02.2021, Im Padtkohl 4, 52249 Eschweiler, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Pranke,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung he…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 8/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 18868 eingetragenen Pranke UG, gegründet am 01.02.2021, Im Padtkohl 4, 52249 Eschweiler, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Pranke,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2025, um 10:56 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.01.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. David Benedikt Georg, Augustastr. 11, 52070 Aachen, Telefon: 0241 559131-0, Fax: 024155913120.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 17.06.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 30.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 2.404 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
91 IN 8/25
Amtsgericht Aachen, 01.04.2025
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