Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PRC Produkthandel und Mietservice Gesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Sohlweg 76, 41372 Niederkrüchten
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRB 16808
EUID
DER1504.HRB16808
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
33 IN 17/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Dreschers
Adresse
Schillerstraße 58, 41061 Mönchengladbach
Termine & Fristen
Amtsausübung vorläufiger Verwalter
21.05.2025
Beendigung vorläufige Verwaltung
07.11.2025
Beschlussdatum
02.03.2026
Vergütungsantrag
14.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Großhandel, Handel und Vermietung von Produkten jeglicher Art (ausgeschlossen Lebensmittel), insbesondere Baustoffe, Geräte und Maschinen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren gegen die PRC Produkthandel und Mietservice Gesellschaft mbH ist beim Amtsgericht Mönchengladbach anhängig. Die Gläubigerin ist das Finanzamt Viersen. Im Rahmen des Eröffnungsverfahrens hat das Gericht die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Dreschers, festgesetzt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 21.05.2025 bis zum 07.11.2025 ausgeübt. Das verwaltete Vermögen betrug 69.840,54 EUR. Die Vergütung wurde unter Berücksichtigung der Art, Dauer und des Umfangs der Tätigkeit auf 35 % des Regelsatzes erhöht. Die Schuldnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gegen die Festsetzung kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 33 IN 17/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Finanzamt Viersen, Eindhovener Straße 71, 41751 Viersen,
- Gläubigerin -
gegen
die im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16808 eingetragene PRC Produkthandel u…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 33 IN 17/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Finanzamt Viersen, Eindhovener Straße 71, 41751 Viersen,
- Gläubigerin -
gegen
die im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16808 eingetragene PRC Produkthandel und Mietservice Gesellschaft mbH, Sohlweg 76, 41372 Niederkrüchten, vertreten durch den Geschäftsführer Hans Jürgen Reuter,
- Schuldnerin -
I.
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters von der Schuldnerin zu tragen.
II.
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Dreschers, Schillerstraße 58, 41061 Mönchengladbach wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR
Nach Rechtskraft des Beschlusses kann der Endbetrag der vorläufig verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Zu Ziffer I.
Die festgesetzte Vergütung trägt die Schuldnerin, da keine Gründe vorliegen, ausnahmsweise der antragstellenden Gläubigerin ganz oder teilweise die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen aufzuerlegen.
Zu Ziffer II.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 21.05.2025 bis zum 07.11.2025 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 26a, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 69.840,54 EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach xxx EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von xxx EUR zu. Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 35 % und damit auf den Betrag von xxx EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 14.11.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Mönchengladbach statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 206 eingesehen werden.
33 IN 17/25
Amtsgericht Mönchengladbach, 02.03.2026
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